Schwere Brandstiftung als Selbstmordversuch
Lieber auf der Straße leben, als vor Gericht zu stehen

Juni 2018: Zwei Wohnungen in dem Jorker Reihenhaus brennen aus. Der 
Angeklagte hatte seine in Brand gesteckt. Jetzt folgte der Prozess wegen schwerer Brandstiftung | Foto: Polizei
  • Juni 2018: Zwei Wohnungen in dem Jorker Reihenhaus brennen aus. Der
    Angeklagte hatte seine in Brand gesteckt. Jetzt folgte der Prozess wegen schwerer Brandstiftung
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tk. Buxtehude. Einmal kompletter sozialer Absturz und zurück ins sogenannte bürgerliche Leben: Das ist Christian M. (54) widerfahren. Er stand wegen schwerer Brandstiftung vor dem Schöffengericht in Buxtehude, weil er im Juni 2018 seine Wohnung in Jork angezündet hatte. "Ich wollte alles verbrennen und sterben", sagte er. Der Koch hat sein Leben inzwischen wieder im Griff. Dennoch gab es vor Gericht die Quittung: ein Jahr und acht Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. 

Rückblick: Im Sommer 2018 überschlugen sich die Ereignisse. Am 12. Juni war die Zwangsräumung seiner Wohnung angesetzt. In der Nacht zuvor fasst M. den verhängnisvollen Entschluss sich umzubringen. Zuerst, wenn auch vergeblich, mit einer angeritzten Gasleitung an der Therme. "Dann habe ich meine Sachen aufs Bett geworfen, Grillanzünder darübergekippt und alles angezündet." Letztendlich habe er aber nicht sterben wollen. Er hat die brennende Wohnung verlassen.

"Vom Deich konnte
ich die Flammen sehen"

Vorangegangen war für M. eine Leidenszeit. Er beschrieb Panikattacken, die bis hin zur Ohnmacht führten. Ärzte und verschriebene Medikamente hätten ihm nicht geholfen, so der Angeklagte. M. verlor seinen Job, irgendwann waren seine Ersparnisse aufgebraucht und das Haus habe er nur noch verlassen, wenn er garantiert niemanden habe treffen müssen.

"Vom Deich konnte ich die Flammen sehen", erinnerte sich M. vor Gericht an die Brandnacht. Er fuhr nach Hamburg, irrte durch die Stadt, stellte sich am Folgetag bei der Polizei in Stade und gestand die Brandstiftung. Er landete anschließend wegen Suizidgefahr in der Psychiatrie. Der damals 52-Jährige besorgte sich schließlich eine Wohnung in Stade und die Dinge schienen wieder ins Lot zu kommen. Bis der Termin zur Gerichtsverhandlung kam. "Da bekam ich wieder eine Panikattacke", sagte M. Er ließ alles stehen und liegen und lebte anderthalb Jahre als Obdachloser in Hamburg. "Ich wollte da wieder raus", betonte er vor Gericht.

Zurück im
bürgerlichen Leben

Das ist dem heute 54-Jährigen gelungen. Er arbeitet Vollzeit als Koch in München, hat eine Wohnung und sagt über sich selbst: "Mit geht es wieder richtig gut." Er wolle sich der Verantwortung stellen und einen Schlussstrich ziehen.

Oberstaatsanwältin Inken Vonnahme lobte "die schonungslose Darstellung", die M. vor Gericht glaubhaft vertrat. Dass er sich "am eigenen Schopf" aus der Misere herausgezogen habe, sei eine beachtliche Leistung. Dennoch müsse eine Bestrafung folgen, denn außer Ms. Wohnung ist auch die seines direkten Nachbarn ausgebrannt und der Mann habe sich zudem im Haus befunden. Der Vorsitzende Richter Erik Paarmann griff diesen Punkt ebenfalls auf. "Sie haben ein Menschenleben gefährdet." Der Nachbar sei sogar unter Einsatz seines eigenen Lebens in die brennende Wohnung von M. eingedrungen, um ihn zu retten. Da war der Angeklagte aber schon verschwunden.

Ms. Pflichtverteidigerin, Sabine Hippert-Otromke, musste der positiven Sozialprognose der Staatsanwaltschaft kaum etwas hinzufügen. "Mein Mandant war damals gefangen in seiner Situation", sagt sie. Die Brandstiftung, die er nicht leugne, sei ein "Situationsversagen" gewesen. Ebenso wie die Staatsanwältin hielt die Anwältin die Aussetzung der Strafe zur Bewährung für angemessen.
Dem folgte das Gericht in seinem Urteil. Richter Erik Paarmann gab M. mahnend mit auf den Weg, dass er sich ein Netzwerk aufbauen müsse, das ihn auffange, wenn ihn erneut Panikattacken überkommen. "Suchen Sie sich einen Arzt, dem Sie vertrauen."

Vorbei ist die Geschichte für Christian M. aber noch lange nicht. Die Polizei hatte den Schaden an dem Jorker Reihenhaus auf 150.000 Euro geschätzt. Jetzt, nach dem Urteil, werden mit Sicherheit Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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