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Osterfeuer im Landkreis Stade

Prozessauftakt: Hat Jugendfußballtrainer fünf Mädchen missbraucht?

Vor dem Landgericht Stade muss sich ein Ex-Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten | Foto: archiv
  • Vor dem Landgericht Stade muss sich ein Ex-Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten
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tk. Stade. Zwei Jahre und elf Monate: Zu dieser Gefängnisstraße wurde der Angeklagte E. (38) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Das Amtsgericht Stade war überzeugt, dass der Trainer eines Stader Sportvereins fünf Mädchen missbraucht hatte. Mit dem prominenten Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn an seiner Seite will E. dem Knast entkommen. Am Mittwoch, 5, Juni, beginnt die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stade.

Der Trainer einer Stader Mädchen-Fußballmannschaft hat nach Überzeugung der ersten Instanz 2011 fünf Kinder sexuell missbraucht. In einem weiteren Fall konnte ihm eine solche Tat nach nachgewiesen werden. Beim schlimmsten Tatvorwurf soll der Angeklagte mit einer damals Achtjährigen geduscht, sie berührt und sich dabei selbst befriedigt haben.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen, weil sich die Kinder ihren Eltern offenbart hatten. Der 38-Jährige ist - von einer Trunkenheitsfahrt abgesehen - bislang noch nicht strafrechtlich aufgefallen.
Beim ersten Verfahren ist das Gericht mit seinem Urteil über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft Stade hinausgegangen. Die Anklagebehörde hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert. Weil die Staatsanwaltchaft keine Berufung eingelegt hat, wird die Strafe, die E. droht . auf jeden Fall nicht höher ausfallen als in der ersten Instanz.
Strafverteidiger Johann Schwenn, der den Wettermoderator Jörg Kachelmann vor einer Verurteilung wegen Vergewaltigung bewahrt hat, wird den Ex-Trainer verteidigen. E., der selbst eine einjährige Tochter hat, will Knast auf jeden Fall verhindern. Der Buxtehuder Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer, der eines der Opfer vertritt, will dagegen alles daran setzen, das E. zu einer einer Strafe verurteilt wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
• Der Prozess vor dem Landgericht Stade beginnt am Mittwoch, 5. Juni, um 9 Uhr.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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