Urteile im 60-Minuten-Takt: Gerechtigkeit braucht ausreichend Zeit

Oft viele Verhandlungen an einem Tag: Bleibt da noch Zeit, um auf Opfer einzugehen und sich auf die vielen unterschiedlichen Beteiligten an einem Verfahren einzustellen? | Foto: © apops/Fotolia
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tk. Buxtehude. Wenn Erik Paarmann (33) eine Entscheidung trifft, ist das ein Urteil im Namen des Volkes. Der Jurist ist Strafrichter am Amtsgericht Buxtehude. Es gibt Tage, an denen er sechs oder mehr Verfahren leitet. Mehrere Angeklagte und ihre Verteidiger, diverse Zeugen, vielleicht noch Opfer einer Straftat - alle stehen vor Paarmanns Richterbank. Wie bereitet er sich auf einen solchen Verhandlungsmarathon vor? Bleibt ausreichend Zeit vor Gericht, damit Opfer zu ihrem Recht kommen? Sind solche Verhandlungstage der Versuch, Gerechtigkeit im 60-Minuten-Takt herzustellen?

Der Annahme, er könne unter der Verfahrensfülle zu wenig Zeit für den einzelnen Prozess haben, widerspricht Erik Paarmann. Einer der Gründe: "Es gibt viele einfache, unstrittige und damit schnelle Dinge", sagt er. Etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis oder eine Trunkenheitsfahrt. Die Fakten liegen auf dem Tisch, eine Verhandlung könne meist zügig erledigt werden.

Ein wichtiges Instrument, mit dem der Jurist dem Weg zu einem gerechten Urteil die notwendige Zeit verschafft, ist die Terminierung. "Ich weiß schließlich im Vorfeld, was ein komplexes oder vielleicht auch hochemotionales Verfahren ist." Ein Betrugsvorwurf gehe oft in viele kleine Details, bei Verfahren wegen fahrlässiger Tötung seien fast immer Menschen als Hinterbliebene betroffen. "Diesen Sachen muss man Zeit einräumen", sagt der Amtsrichter.

Der Richter hat vor jeder Verhandlung ein genaues Bild des Sachverhalts, weil er die Akten eines Prozesses mehrfach liest. Zuerst, wenn er die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft bekommt. Das nächste Mal, wenn er den Termin der Verhandlung festsetzt und schließlich eine Woche vor der Verhandlung. "Dann lese ich sehr genau und mache mir Notizen", sagt Paarmann.
Vorbereitung und Terminplanung hat der Strafrichter selbst in der Hand. Doch vor ihm stehen Menschen: Angeklagte, Zeugen, Opfer - alle mit ihrer eigenen Sichtweise einer Straftat. "Manches in einer Verhandlung wirkt unwirsch", sagt Paarmann. Wenn er etwa einen Zwischenruf unterbinde. Die Strafprozessordnung (StPo) sei sehr strukturiert und schränke den Spielraum ein. "Dadurch wird aber garantiert, dass letztendlich jeder zu Wort kommt", erklärt der Jurist. Es gehe vor Gericht schließlich nicht um Lebengenschichten, sondern um die Frage von Schuld oder Unschuld.

Jenseits des Strafgesetzbuchs und der StPO braucht der Amtsrichter dennoch Fingerspitzengefühl. "Opfer von Verbrechen haben ein Recht darauf, dass man auf sie eingeht." Dass es immer mehr Hilfen für sie gibt, auch die Polizei informiert - etwa über die Opferhilfe Niedersachsen - findet Erik Paarmann wichtig.

Weil der Richter im Namen des Volkes urteilt, kann er sich die Zeit nehmen, die er braucht. "Es gibt kein schnelles Urteil, weil keine Zeit war", sagt er. Nur an eine Frist ist auch er gebunden: Wenn es bei der Suche nach Gerechtigkeit zu einem zweiten Termin kommt, muss der innerhalb von drei Wochen stattfinden. Sonst beginnt alles wieder von vorn. Und das kostet allen Verfahrensbeteiligten unnötig viel Zeit.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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