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Hilfe, wir brauchen einen Dolmetscher für "Behörden-Sprech"

Um diese Ampelkreuzung in Hedendorf an der B73 geht es: Wenn Autos Rot haben, können Fußgänger trotzdem nicht passieren | Foto: bo
  • Um diese Ampelkreuzung in Hedendorf an der B73 geht es: Wenn Autos Rot haben, können Fußgänger trotzdem nicht passieren
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tk. Buxtehude/Hedendorf. Hilfe, wer kann das übersetzen? Die beliebte Frage aus dem Deutschunterricht, was wollte uns der Autor eigentlich sagen, haben sich kürzlich auch Hedendorfer Ortsratspolitiker gestellt? Ein Mitarbeiter der Landesbehörde für Verkehr in Stade hat in einer Art poetischem Bürokratensprech geschrieben. "Um das zu kapieren, braucht man einen Übersetzer", meinte Bernd Prang aus der Hedendorfer SPD-Fraktion.

Die Ausgangslage ist eigentlich klar: Wenn die Fußgängerampel an der B73 bei Lidl in Hedendorf Rot zeigt, stehen auch die Autos auf der vielbefahrenen Bundesstraße. Fußgänger, die queren wollen, bekommen trotzdem kein Grün. Bärbel Lübke-Elbracht, grüne Rats- und Ortsratspolitikerin, hatte daher eine Idee: Wenn die Autos, die vom Lidl-Parkplatz auf die Bundesstraße abbiegen, Grün bekommen, sollten auch die Fußgänger grünes Licht haben. Das hatte sie als Antrag formuliert.
"Fußgänger stehen im Abgasmief und können die Straße nicht überqueren, obwohl die Autos auf der B73 ebenfalls stehen."
Weil es sich um eine Bundesstraße handelt, war automatisch auch die Landesbehörde für Verkehr mit im Boot. Und die hat geantwortet (der Text im Wortlaut am Ende des Artikels).
Das WOCHENBLATT hat auf der Suche nach einem Übersetzer bei Fachbereichsleiter Ralf Dessel nachgefragt. Der Verwaltungsjurist ist komplizierte Texte gewöhnt und liefert prompt eine Antwort: Wenn die Fußgängerampel anders geschaltet wird, stehen mehr Autos auf der B73 im Stau. Daher lehnt die Landesbehörde den Antrag der grünen Politikerin ab.
Spannend wäre übrigens die Frage, wie die Behörde aus Stade auf ein anderes Verkehrsproblem an dieser Stelle reagieren würde: Bei der "kleinen" Lidl-Abfahrt, die auf die Harsefelder Straße mündet, ist nur Rechtsabbiegen erlaubt. Viele Autofahrer biegen trotzdem nach links ab, weil sie so eine Ampelphase auf der B73 sparen. Fiele die Antwort vielleicht so aus? Illegale Umläufe durch nicht-gesetzeskonformes Räumen des lichtsignalgesteuerten Knotenpunktes obliegen nicht einer zwangsweise anzusetzenden Regelung durch das Amt.
• Für Genießer, der Beitrag der Landesbehörde im Wortlaut: "Bei jeden Umlauf, wo mit dem Fahrzeug automatisch auch der Fußgänger Grün bekommt (auch wenn überhaupt keiner da ist - was ja überwiegend so sein wird), würden zwischen 4 bis 6 Sekunden Verlustzeit enstehen (durch das zwangsweise anzusetzende längere Räumen der Fußgänger mit nur 1,2 m/s, anstatt der Fahrzeuge mit 11 m/s). Das bedeutet zusammengefasst 2-3 Fahrzeuge pro Umlauf weniger Grün für die Bundesstraße. Bei einem durchschnittlichen Umlauf von 90-120 Sekunden an dieser Kreuzung ergeben sich in der Stunde 30-40 Umläufe, d.h. es entsteht ein Verlust von 60-90 Fahrzeugen pro Stunde, die auf der Bundesstraße warten müßten, ob nun ein Fußgänger da sind oder nicht."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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