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Würde der Bau beginnen, gäbe es Gegenwind
K40-Ausbau: Was hat Landkreis Stade vor?

Was will der Landkreis? Sollen die Arbeiten zum Ausbau der Rübker Straße beginnen oder soll das Urteil in der nächsten Instanz abgewartet werden? | Foto: sla
  • Was will der Landkreis? Sollen die Arbeiten zum Ausbau der Rübker Straße beginnen oder soll das Urteil in der nächsten Instanz abgewartet werden?
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tk. Buxtehude. Nachdem der Landkreis Stade die Zulassung der Berufung in Sachen Ausbau der Rübker Straße zum A26-Zubringer erreicht hat, ist es still aus Stade geworden. Etwas verklausuliert hatte Landrat Michael Rosberg angedeutet, dass jetzt nichts gegen einen Beginn der Arbeiten spräche (das WOCHENBLATT berichtete). Das heißt: Baubeginn. Ein Dementi dieser Vermutung gibt es aus dem Kreishaus ebenso wenig wie die Ankündigung, ob und wann etwas geschehen solle.

Fakt ist: Parallel zum Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße (K40) hatte der Kreistag für die sofortige Vollziehung des Beschlusses votiert. Das bedeutet, dass auch vor einem endgültigen Gerichtsurteil die Bauarbeiten beginnen könnten.

Die BI Rübker Straße, die den Ausbau verhindern will, hatte schon bei der damaligen Beschlussfassung angekündigt, gegen ein solches Vorgehen sofort juristisch vorzugehen. Das ist nach der Zulassung der Berufung nicht anders. Das Team der BI-Anwälte kündigt an, in einem solchen Fall unmittelbar ein Eilverfahren anzustrengen. Das wäre beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Celle. Zudem gehen die Juristen der BI davon aus, dass der vor Jahren gefasste Beschluss zur sofortigen Vollziehbarkeit ohnehin keine Rechtskraft mehr besitzt und daher vom Stader Kreistag neu gefasst werden müsse. Zudem verweisen die Anwältinnen und Anwälte der BI darauf, dass die Zulassung der Berufung in keiner Weise bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss zum K40-Ausbau in der zweiten Instanz vor dem OVG mit größerer Wahrscheinlichkeit Bestand haben werde. Für die BI und ihre Rechtsexperten bleibt es dabei: Die Pläne, aus der Rübker Straße den A26-Zubringer zumachen, sind schlichtweg rechtswidrig.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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