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Osterfeuer im Landkreis Stade

Love-Mobilen droht Stilllegung

Love-Mobile sind umstritten

Antrag für Betriebserlaubnis: Rotlicht-Gewerbe ignoriert größtenteils Frist

(bc). Die Frist ist abgelaufen! Eigentlich hätten bis spätestens Ende Dezember 2017 alle Betreiber von Bordellen und Vermieter von Love-Mobilen bei den Kreisbehörden eine Betriebserlaubnis beantragen müssen. Das ist nicht geschehen. Nur ein Teil der Rotlicht-Geschäftsleute hat sich gemeldet, um eine Konzession zu erhalten. Die Folge: Der andere Teil, der die Frist versäumt oder ignoriert hat, bewegt sich ab sofort im illegalen Bereich. Bußgelder über 10.000 Euro oder eine Zwangs-Stilllegung sind möglich.
„Wir müssen jetzt tätig werden. Wir werden nun die Betriebe auffordern zu schließen“, sagt Detlef Wiggers, Leiter des Kreis-Ordnungsamtes in Stade. Es seien bei Weitem nicht so viele Anträge wie erwartet eingegangen.

Laut Wiggers liegen bislang nur rund 20 Anträge vor. Im Landkreis Stade gibt es aber nach Angaben der Kreisverwaltung vier Bordellbetriebe, ca. 40 bis 50 Modell-Wohnungen und sieben Love-Mobile an der B73. Auch bei den besonders umstrittenen Love-Mobilen steht von manchem Betreiber noch der Antrag aus, bestätigt Wiggers. Welche das sind, darf er aus Datenschutzgründen nicht sagen.
Ähnlich sieht es im Landkreis Harburg aus. Hier sind nach Auskunft von Kreissprecher Bernhard Frosdorfer bislang lediglich sechs Anträge eingereicht worden, in erster Linie von Vermietern von Modell-Apartments. Schätzungsweise gibt es jedoch drei Bordelle, mindestens 25 Wohnungen und sechs Love-Mobile. Die Kreisbehörde will trotzdem noch nicht so rigoros vorgehen. „Wir werden die uns bekannten Betreiber nochmals informieren“, so Frosdorfer. Jetzt schon zur Schließung aufzufordern, wäre die „zu große Keule“.

Bis Ende Dezember konnten sich Betreiber von Bordellen, Modell-Wohnungen und Love-Mobilen in den Kreishäusern melden, um eine behördliche Konzession zu erlangen. Bei Weitem nicht alle haben das getan. Diejenigen, die eine Genehmigung beantragt haben, werden nun Schritt für Schritt überprüft. Die anderen müssten entweder schnellstmöglich einen Antrag nachreichen oder ihr Rotlicht-Gewerbe beenden.
Grundlage ist das bereits Mitte 2017 bundesweit in Kraft getretene Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes. Darüber hinaus gibt es ein neues Prostituiertenschutzgesetz. Danach stehen nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten in der Pflicht, sondern auch alle angestellten und selbstständigen Prostituierten, die sich zwecks einer Gesundheitsberatung und der Ausstellung eines Ausweises bei den Kreisbehörden melden müssen. „Das läuft besser an. Wir haben schon viele Meldungen von Einzelpersonen“, sagt Detlef Wiggers, Leiter des Kreisordnungsamtes in Stade.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist im Kern eine Regulierung des ältesten Gewerbes der Welt sowie der Schutz der Prostituierten vor Krankheit, Ausbeutung und Zwangsprostitution. Ab sofort sind Außerdienstler der Landkreise im Einsatz, um die Prostitutionsstätten zu überprüfen. Dabei geht es u.a. um das Vorhandensein eines Notrufsystems, angemessene Sanitäreinrichtungen, geeignete Aufenthalts- bzw. Pausenräume, die Bereitstellung von Kondomen (Kondompflicht) und separate Wohn- und gewerblich genutzte Räume.

Bei Fahrzeugen kommt hinzu, dass sie für den Straßenverkehr zugelassen sein müssten. Außerdem muss eine gültige Bescheinigung einer Gasprüfung und ggf. eine Genehmigung des Grundstücksinhabers vorliegen. Wiggers: „Die sogenannten Love-Mobile werden - wenn überhaupt - nur eine befristete Genehmigung erhalten, die an die Tüv-Plakette gekoppelt ist.“ Anmelden müssen sich die Wohnmobil-Vermieter übrigens nicht unbedingt bei der Stader und Winsener Kreisbehörde. Die Anmeldung muss bei der Kommune erfolgen, bei der auch das Fahrzeug registriert ist.
Prostituierte müssen zudem alle drei Jahre ihren Ausweis erneuern, unter 21-Jährige alle zwei Jahre. Sie haben die Möglichkeit, sich im Prinzip bei jeder Kommune in Deutschland zu melden. Grundsätzlich ist Prostitution nur zulässig für Personen über 18 Jahren.
Für die Kreisverwaltungen bedeutet das neue Gesetz jede Menge Zusatzarbeit. Die Anmeldungen der Prostituierten müssen überprüft, Beratungen durchgeführt und die Zuverlässigkeit der Bordelle, Apartments und Love-Mobile überwacht werden. „Wir werden dafür wahrscheinlich im Herbst eine neue Vollzeitstelle schaffen“, so Detlef Wiggers. Im Landkreis Harburg wird vermutlich ebenfalls zusätzliches Personal eingestellt.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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