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RROP im Landkreis Stade
Regionale Raumplanung wird neu aufgestellt

Im RROP werden unter anderem die Flächen für Windenergie ausgewiesen Landkreis Stade / Daniel Beneke | Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
  • Im RROP werden unter anderem die Flächen für Windenergie ausgewiesen Landkreis Stade / Daniel Beneke
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Der Landkreis Stade stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) neu auf. Dabei werden Flächen für Siedlungen, Windenergie, Landwirtschaft und Naturschutz langfristig geplant. Bürgerhinweise aus dem Beteiligungsverfahren fließen jetzt in die weitere Auswertung ein.

Die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Landkreis Stade geht aktuell in die nächste Phase: Derzeit werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern ausgewertet. Ziel der Raumordnung ist es, verschiedene Nutzungsansprüche wie Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Energie, Infrastruktur und Naturschutz sinnvoll aufeinander abzustimmen und Konflikte zu vermeiden.

Was regelt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)?

Das RROP ist ein zentrales Planungsinstrument, das die Nutzungen und Entwicklungen im Landkreis Stade langfristig steuert. Die Festlegungen richten sich primär an Städte und Gemeinden, insbesondere im Rahmen ihrer Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie an Träger raumbedeutsamer Maßnahmen wie z. B. Infrastrukturprojekte oder Windenergieanlagen. Für private Flächeneigentümer hat das RROP keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

Keine Enteignungen oder Zwangsmaßnahmen durch das RROP

Der Landkreis betont in Reaktion auf öffentliche Diskussionen um die Ausweisung von Rohstoffabbauflächen oder Biotopverbünden, dass das RROP keine Zwangswirkung für Eigentümerinnen und Eigentümer entfaltet. Es begründet keine Enteignungsrechte und trifft keine Vorwegnahme künftiger Naturschutzgebiete – diese müssten durch separate Satzungen und politische Beschlüsse erfolgen.

Kartenverständnis und Maßstab – so lesen Sie die RROP-Darstellung

Ein häufiges Thema bei Rückfragen betrifft die Lesbarkeit der Karten. Die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000 bedeutet: Ein Millimeter auf der Karte entspricht 50 Metern in der Realität. Feinere Detailangaben sind in der Raumordnung nicht zulässig. Wer sich auf der Karte nicht als betroffen erkennt, ist in der Regel nicht betroffen.

RROP-Pläne online einsehbar

Alle Planunterlagen zur Neuaufstellung des RROP finden Interessierte auf der Website des Landkreises unter:
www.landkreis-stade.de/RROP_Neuaufstellung

Dort sind auch die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung für Rückfragen abrufbar.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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