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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Nach Etappensieg vor Gericht
Rübker Straße: Will der Landkreis jetzt starten?

A26-Zubringer oder nicht: Die Rübker Straße ist ein Dauerstreitthema | Foto: sla
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JOBS und KARRIERE

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tk. Stade. Das ist ein Punktsieg für den Landkreis Stade, der in dieser Deutlichkeit überraschend ist: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Berufung in Sachen Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Buxtehuder A26-Zubringer zugelassen. Begründung: Die Chance eines Erfolgs vor Gericht in zweiter Instanz sei so groß wie die einer Niederlage. In Nicht-Juristensprache ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, dass die K40 doch noch Zubringer wird, liegt bei 50 Prozent.

Was in der Begründung aus Lüneburg inhaltlich noch deutlich schwerer wiegt als das Ausloten von Erfolgschancen: Die Verwaltungsrichter gehen im Gegensatz zu ihren Stader Kollegen am Verwaltungsgericht in der vorgeschalteten Instanz davon aus, dass Fehler zu reparieren sind.
Das Verwaltungsgericht Stade hatte Ende 2019 den gesamten Planfeststellungsbeschluss zum K40-Ausbvau kassiert. Er sei rechtsfehlerhaft in der Abwägung der einzelnen Varianten und das sei auch nicht mehr zu heilen. Das war ein Schlag ins Gesicht der Landkreis-Planer, die der Rübker Straße den Vorzug gegeben hatten - allen juristisch unterfütterten Protesten der Bürgerinitiative (BI), die den Bau verhindern will, zum Trotz.

Die BI Rübker Straße kämpft weiter

In Lüneburg jetzt eine ganz andere Sichtweise: In der Begründung der Zulassung der Berufung steht auch, dass die Fehler durch ein Planergänzungsverfahren heilbar wären. Diese Sichtweise ist wiederum ein Schlag ins Gesicht der BI.

In einer sehr dünnen Pressemitteilung zum Erfolg vor dem OVG nimmt der Landkreis mit Rückenwind durch die Lüneburger Entscheidung den Ball wieder aktiv auf. Es gebe keinen Grund mehr, die geplante Baumaßnahme anzuhalten, wird Landrat Michael Roesberg zitiert. Soll wohl heißen: Es könnte bald mit vorbereitenden Arbeiten losgehen. Der Landkreis signalisiert: Er könnte auf die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses setzen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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