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Osterfeuer im Landkreis Stade

Rückwärtsfahrverbot von Müllwagen! Was ist nun erlaubt, was nicht?

Mülltonnen-Sammelplätze sind bei Anwohnern, besonders bei älteren, nicht sehr beliebt
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(bc). Das Thema Müll, dessen Entsorgung und alles, was damit zusammenhängt, ist aktuell in aller Munde. Die Freien Wähler im Kreistag wollen das Thema jetzt in der Politik vertiefen und beantragen für den kommenden Umweltausschuss am 14. Februar die Wiederbelebung des „Arbeitskreises Abfall“.
Wie berichtet, gibt es zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung: Umweltkalender, gelber Sack, Rückwärtsfahrverbot, etc.. Letzteres könnte noch viele Menschen im Landkreis treffen. Bisher sind erst fünf von elf Kommunen überprüft worden. Gegenwärtig ist Fredenbeck die am stärksten betroffene Samtgemeinde mit 26 Straßen und hunderten Anwohnern, die alle ihre Tonnen offenbar bald zu einem Sammelplatz bringen müssen.
FWG-Kreistagsmitglied Gerd Lefers will das nicht einfach so hinnehmen. Er hat die Broschüre der Berufsgenossenschaft (BG) mit dem Titel „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“ studiert, auf die sich der für die Müllentsorgung zuständige Landkreis und die beauftragte Firma „Karl Meyer“ aus Wischhafen berufen.
Darin steht: „Die Sammelfahrt ist so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Ein Zurücksetzen, z.B. bei Wendemanövern, gilt nicht als Rückwärtsfahrt.“ Weiter heißt es unter der Überschrift „Einweiser“. Der Fahrzeugführer dürfe nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt sei, dass Personen nicht gefährdet werden. Könne dies nicht sichergestellt werden, habe er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen. Lefers: „Ein Rückfahrverbot gibt es also nur ohne Einweiser.“
Da bei der Hausmüllentsorgung im Gegensatz zur Papiertonnen-Abfuhr immer mehrere Müllwerker mit einem Fahrzeug auf Tour sind, sollte im Bedarfsfall ein Einweiser bereit stehen. „Wir sollten uns die angeblich gefährlichen Straßen mit einem Arbeitskreis anschauen. Wir sind nicht für die Gewinnmaximierung der Firma Meyer zuständig“, sagt Lefers. Der Entsorgungsvertrag mit Meyer laufe noch bis Ende 2019. „Ich erwarte von Meyer, dass er ihn erfüllt, denn er kennt die Straßen seit Jahrzehnten.“
Das WOCHENBLATT hat auch bei der BG nachgefragt. Eine Sprecherin verweist auf die Gefahr beim Rückwärtsfahren: „Jedes Jahr kommen mehrere Menschen dadurch ums Leben. Besonders Kinder und ältere Personen sind gefährdet.“ Rückwärtsfahren müsse die absolute Ausnahme bleiben. Sofern Wendehämmer im Durchmesser zu eng seien, um in einem Zug zu wenden, könnten auch kleinere Fahrzeuge Abhilfe schaffen.
Laut Lefers könnte ein Arbeitskreis auch die Ausschreibung für die Abfuhr nach 2020 vorbereiten und die Vergabegrundlagen, bzw. die Anforderungen an das Entsorgungsunternehmen klären.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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