Wie viele Pflegekräfte müssen Kliniken verlassen?
Ungeimpft? Job in der Pflege passé

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(tk). "Das ist dramatisch", sagt Dr. Christian Pott, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses Buchholz. Jede Stelle in der Pflege, die nicht besetzt ist, ist ein Problem. Und dieses Problem wird wachsen. Der Grund: Ab 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Also auch in Kliniken. "Examinierte und engagierte Krankenschwester, die ihren Job liebt, sucht ab 16. März neue Aufgabe": Rund 20 Anzeigen wie diese stehen als Stellengesuch in dieser WOCHENBLATT-Ausgabe. "Wir werden hochqualifizierte Mitarbeiter verlieren", sagt Pott. Wie hoch die Zahl derer ist, die in den Krankenhäusern Buchholz und Winsen nicht mehr arbeiten dürfen, kann er nicht schätzen. Pott befürchtet aber "eine hohe Dunkelziffer".

Aktuell wird in allen deutschen Krankenhäusern der Impfstatus der Mitarbeitenden abgefragt. Ein Kreuz bei "geimpft" zu machen, reicht nicht mehr. Der Nachweis muss vorgelegt werden - oder ein medizinisches Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist. Nur dann könnte eine ungeimpfte Pflegkraft oder Pflegerin, Arzt oder Ärztin weiterbeschäftigt werden. Diese Daten gehen an das Gesundheitsamt, das Zutritt oder Weiterbeschäftigung untersagen kann.

In absoluten Zahlen scheint der Abgang von Pflegekräften nicht gravierend zu werden. Denn in Kliniken liegt die Impfquote meistens bei mehr als 90 Prozent. Diese Zahl nennt Christian Pott für Buchholz und Winsen. "Jeder Einzelne, der geht, wird aber fehlen", fügt der Ärztliche Direktor hinzu. Und das in einer Situation, in der die Beschäftigten häufig schon am Limit arbeiten müssen. Die Folge wird sein, dass nicht alle Betten belegt werden können, so der Mediziner. Und schlimmer noch: "Das könnte einige Kliniken in die Knie zwingen", befürchtet er.

Die KVN fordert Konkretisierung der Impfpflicht

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) sieht bei der ab 15. März geltenden Impfflicht in Praxen und Kliniken noch sehr viel Informationsbedarf bzw. konkrete Bestimmungen, wie die Vorgaben erfüllt werden sollen. "Die Umsetzung muss klarer definiert werden", sagt KVN-Sprecher Detlef Haffke. Dieses Thema bewege die niedergelassenen Ärzte zur Zeit sehr stark.
In der Verordnung sei nur von Beschäftigten die Rede. "Was ist mit dem Chef oder der Chefin", sagt der Pressesprecher. Kann ein Mitarbeiter weiter im Homeoffice beschäftigt werden? Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? Oder muss eine Kündigung ausgesprochen werden? Und wer überprüft das alles überhaupt? Die KVN setzt zur Beantwortung dieser Fragen auf die Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag.
Für Haffke besteht kein Zweifel daran, dass die Impfpflicht spürbare Folgen haben wird. Die KVN schätzt, dass ungefähr zehn Prozent der Mitarbeitenden bei den niedergelassenen Ärzten nicht oder nicht vollständig immunisiert sind. Fehlen diese Fachkräfte, "wird das zu zeitlichen Einschränkungen in den Praxen führen", sagt Detlef Haffke. Und das in einer Phase der Pandemie, die ohnehin zu Ausfällen wird. Eine Ansteckung mit Omikron mache schließlich um medizinischem Personal keinen Bogen. 
Angesichts von Impfpflicht und Omikron-Welle weist der KVN-Sprecher auf einen aus seiner Sicht entscheidenden Punkt hin: "Die Bekämpfung der Pandemie ist im wesentlichen eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und nicht die der niedergelassenen Ärzten." Die seien für kranke Menschen, darunter auch chronisch Erkrankte, da. Das werde viel zu oft vergessen.

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Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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