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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Erster Stadtrat Michael Nyveld über Bauprojekte in Altkloster
Wenn alles stimmt, darf die Stadt nicht Nein sagen

Der "Eingang" nach Altkloster: Der Stadtteil verändert sich und das stößt nicht bei allen 
Menschen, die dort leben, auf Zustimmung Fotos: tk
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tk. Altkloster. "Wir fordern niemanden auf, noch ein bisschen größer zu bauen", sagt Buxtehudes Erster Stadtrat Michael Nyveld, Chef der Bauverwaltung in der Hansestadt. Hintergrund: Die neugegründete Bürgerinitiative Altkloster befürchtet, dass immer mehr große Mehrfamilienhäuser den Charakter des Stadtteils verändern werden. "Für solche Sorgen habe ich Verständnis", sagt Nyveld. Er fügt aber hinzu: "Wenn alle bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt das Recht auf eine Baugenehmigung."

Rund 30 größere und kleinere Projekte, von der noch laufenden Bauvoranfrage bis zum fertig realisierten Projekt, habe es im Großraum Altkloster in den vergangenen vier Jahren gegeben, so der Erste Stadtrat. Es seien Bauherren und Investoren und nicht die Stadt, die dort plane. Dass statt kleiner Häuser größere Objekte entstehen, sei aus Investorensicht logisch. Baukosten würden steigen und die gesetzlichen Vorgaben werden höher - für eine Rendite brauche es daher immer eine gewisse Größe. Und häufig, so Michael Nyveld, soll laut erster Planung noch größer gebaut werden, als es die Stadt schließlich zulasse.

Grundsätzlich, daran lässt der Erste Stadtrat aber keinen Zweifel, muss es eine Baugenehmigung geben, wenn ein Vorhaben zulässig ist. Was erlaubt ist, regelt Paragraph 34 im Baugesetzbuch. Vereinfacht formuliert: Zulässig ist, was dort in Art und Größe hinpasst. "Altkloster hat schon jetzt eine heterogene Struktur", so Nyveld. Die Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses könne nicht versagt werden, weil es in der näheren Umgebung bereits solche Objekte gebe. "Wir müssen zulassen, was zulässig ist."

Der Erste Stadtrat Michael Nyveld betont: "Wir fordern nicht, dass größer gebaut wird"
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Würde es helfen, wenn die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen würde? Laut Erstem Stadtrat nur sehr bedingt. Beispiel: Die Stadt schreibt im B-Plan vor, dass ein Neubauvorhaben statt sechs nur über zwei Wohnungen verfügen dürfe. "Damit entziehen wir dem, der größer bauen will, Rechte", erklärt Michael Nyveld. Das könne dazu führen, dass die Stadt schadenersatzpflichtig würde.

Dass Veränderungen zu Verunsicherung führen, ist für den Chef der Buxtehuder Bauverwaltung gut nachzuvollziehen. Michael Nyveld sagt aber auch: "Städte verändern sich immer." Man könne nicht den Ist-Zustand einfrieren. Die Tendenz, innerstädtisch zu verdichten, sei ein grundsätzlich richtiger und auch gewollter Weg. Weniger Flächenverbrauch, weniger Autoverkehr durch räumliche Nähe und eine wohnortnahe Versorgung seien übergeordnete und gewollte Ziele. Wie groß das in baulichen Dimensionen letztendlich sein solle, darüber könnte man streiten, so der Erste Stadtrat. Erfahrungen vor Gericht hätten aber gezeigt, dass Juristen häufig das maximal Machbare auch für das Rechtmäßige halten.

Mit dem Baurecht könne eine schleichende soziale Veränderung in Altkloster und anderswo nicht aufgehalten werden. Michael Nyveld setzt darauf, dass Vereine ein Netzwerk bilden, um zu verhindern, dass sich ein Stadtteil wie Altkloster zu einer Schlafstadt entwickelt. "Feuerwehr, Sportverein und der Bürgerverein Altkloster leisten dabei jetzt schon sehr gute Arbeit." Es sei zu überlegen, ob die Stadt in solchen Fällen sich moderierend noch ein Stück stärker engagieren könne. Die neue Bürgerinitiative, findet Michael Nyveld, könne sich hier gut einbringen. (tk). Bei der Nachverdichtung müsse differenziert werden, wer etwas plane, sagt

Michael Nyveld, ergänzt: Es sei ein Unterschied, ob private Investoren bauen oder die Stadt auf eigenen Grundstücken plane. "Wir haben einen gesetzlichen Auftrag, nachzuverdichten", so Nyveld. Ein Beispiel sei dafür das Bauvorhaben am Schützenhofweg oder Überlegungen, nicht mehr genutzte Spielplätze als Bauland auszuweisen. Wenn die Kommune freie Flächen vor allem im Außenbereich bebauen wolle, dann müsse sie nachweisen können, das Potential der Nachverdichtung ausgeschöpft zu haben. Pflicht zum
Verdichten

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Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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