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Kfz-Versicherung: Darauf kommt es an!

Ohne Kfz-Versicherung geht im Straßenverkehr nichts. Mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird vom Gesetzgeber als zwingend vorgeschrieben. Doch diese deckt im Ernstfall nur die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer ab, man selbst ist dabei nicht finanziell geschützt. Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt!

Millionen Autofahrer wechseln Jahr für Jahr ihre Kfz-Versicherung. Der Grund: Nur wer wechselt, kann die Sparpotenziale ausschöpfen, die sich aus günstigeren Tarifen ergeben. Der Preis allein sollte jedoch nicht entscheidendes Merkmal bei der Wahl der Police sein. Das Leistungsspektrum spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Gerade an der Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei, denn der Abschluss einer entsprechenden Police ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland Pflicht. Kommt es nämlich zu einem Unfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, die sich aus den Schäden Dritter ergeben. Vor allem bei Personenschäden kann die Summe schnell in die Millionen gehen, weswegen hier gesetzliche Mindestdeckungssummen festgelegt wurden: 7,5 Millionen EUR für Personenschäden, 1,22 Millionen EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für reine Vermögensschäden.

So hoch diese Deckungssummen auch erschienen mögen, es gibt genügend Beispiele dafür, dass auch diese im Endeffekt nicht ausreichen können. Auf der sicheren Seite ist, wer sich beim Abschluss für die höchstmögliche Deckungssumme entscheidet.

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung ist zunächst die Art der Versicherung entscheidend, wie hoch die jährlich zu zahlenden Prämien ausfallen. Hier bietet AdmiralDirekt einen guten Überblick zu den verschiedenen Versicherungsarten.

Wer sich für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheidet, dessen Versicherung übernimmt nicht nur die Schäden Dritter, sondern auch die eigenen. Teil- und Vollkasko sind deswegen zum einen auch teurer, dafür aber zum anderen auch freiwillig. Bei der Teilkasko sind u. a. Schäden durch Steinschlag, Wild oder Diebstahl mit abgesichert. Bei der Vollkasko wird das Leistungsspektrum erweitert, um dem Fahrzeughalter einen Rundumschutz zu gewähren, durch den beispielsweise auch Schäden durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle übernommen werden. Die Höhe der jeweiligen Prämie wird vor dem Abschluss individuell ermittelt. Hierbei sind Faktoren wie die jährliche Fahrleistung, der Schadenfreiheitsrabatt und die Anzahl der Fahrer entscheidend. Günstiger wird die Versicherung auch durch Werkstattbindung oder das Vorhandensein einer Garage.

Die meisten Versicherungspolicen werden über ein Jahr hinweg abgeschlossen. Das bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, Tarife einmal im Jahr auf die aktuellen Gegebenheiten anpassen zu können. So kann ein Wechsel zu einer günstigeren Versicherung vollzogen oder einfach ein anderer Tarif gewählt werden, wenn sich die eigenen Versicherungsbedingungen verändert haben. Wer z. B. an einen Ort umzieht, an dem sich statistisch gesehen deutlich weniger Verkehrsunfälle ereignen, kann dadurch bereits Geld sparen. Darüber hinaus werden Kfz-Versicherungen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens abgeschlossen. Da das Versicherungsjahr bei den meisten Kfz-Versicherungen am 31. Dezember endet und in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, liegt der Stichtag für einen Versicherungswechsel üblicherweise auf dem 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung also schriftlich bei der alten Versicherung eingegangen sein, da sich der Vertrag sonst automatisch um ein Jahr verlängert. Daneben gibt es noch Sonderkündigungsrechte. Diese können beispielsweise infolge einer Beitragserhöhung, nach einem abgeschlossenen Schadenfall oder bei einem Fahrzeugwechsel in Anspruch genommen werden. Beim Verkauf des alten Fahrzeugs geht die bisherige Versicherung zunächst auf den Käufer über, um einen kontinuierlichen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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