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Wann Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden können

Nach aktuellen Prognosen des Bankenfachverbandes ist im Jahr 2021 mit einer konstanten Nachfrage nach Privatkrediten zu rechnen. Finanzierungen von Möbeln, Fahrzeugen, Unterhaltungselektronik und Haushaltsgroßgeräten sollen auf einem stabilen Niveau verbleiben. Angesichts des günstigen Zinsniveaus und der Kreditvergleichsmöglichkeiten ist dies letztendlich nicht verwunderlich. Was jedoch viele Kreditnehmer nicht wissen, ist, dass die Kreditzinsen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Reduzierung der Zinslast – wichtig für eine Kostenoptimierung

Sobald ein Kredit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften dient, können die zugehörigen Kreditzinsen steuerlich abgesetzt werden. Im Sinne einer Kostenreduzierung sollte  in jedem Fall ein Kreditvergleich vorangestellt werden, da der Nutzen von eingesparten Zinsen hoch anzusiedeln ist.

Eine steuerliche Absetzung führt zwar zu einer Reduzierung der Steuerlast, doch ist im Regelfall keine hundertprozentige Rückerstattung der Kreditzinsen zu erwarten. Bei mehreren laufenden Krediten sollte daher über eine Umschuldung auf einen einzigen, zinsgünstigen Kredit nachgedacht werden. Da der effektive Jahreszins, auch als Effektivzinssatz bekannt, die jährlichen Gesamtkosten berücksichtigt, sollte dieser bei der Suche nach dem richtigen Kredit als Vergleichsgrundlage herangezogen werden. Insbesondere dann, wenn ein Kredit ausschließlich privaten Zwecken dienen soll und damit steuerlich nicht berücksichtigt werden kann, ist ein Kreditvergleich mehr als ratsam.

Autokredite – Absetzungsmöglichkeiten für Selbständige und Freiberufler

Während Autokredite von Privatleuten steuerlich nicht abgesetzt werden können, bestehen für Selbständige und Freiberufler umfassendere Absetzungsmöglichkeiten. Sobald das Fahrzeug als Betriebsmittel, beispielsweise zur Wahrnehmung von Außenterminen, eingesetzt wird, können die Schuldzinsen als Betriebsausgaben deklariert werden. Dies ist grundsätzlich dann möglich, wenn das Auto ausschließlich für die selbständige oder  freiberufliche Tätigkeit verwendet wird.

Eine anteilige Absetzung von Kreditzinsen im Falle einer gemischten Nutzung, somit auch im Privatbereich, kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dies sollte zuvor mit einem Steuerberater näher erörtert werden.

Immobilienkredite – Kreditzinsen sind von Vermietern absetzbar

Bei einem Immobilienkredit für eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus kann der Vermieter die gesamte jährliche Zinssumme als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Gleichermaßen können Kontoführungsgebühren und Kosten für eine Finanzierungsberatung, die im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit stehen, angegeben werden. Wenn die steuerpflichtige Person einen Teil der Immobilie selbst bewohnt, reduziert sich der abzugsfähige Betrag um den Anteil der selbst genutzten Wohnfläche. Um den Rechenaufwand zu minimieren, sollte eine getrennte Kreditaufnahme für die verschiedenen Wohnabschnitte in Erwägung gezogen werden. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Doppelhaushälften empfiehlt sich neben einer getrennten Kontoführung auch eine getrennte Kreditaufnahme.

Ratenkredite – unter bestimmten Umständen steuerlich relevant

Selbständige und Freiberufler können die Zinsen für einen Kredit dann steuerlich geltend machen, wenn der geliehene Geldbetrag ausschließlich für berufliche Investitionen genutzt wird. Ob ein Kredit für eine Büroeinrichtung, einen Computer oder andere technische Ausstattungsgegenstände, als Nachweis ist stets eine ordentliche Rechnung vorzuhalten, die die Anschaffungen im Detail auflistet. Auch Reparaturen am Mietshaus  können von Vermietern über einen Ratenkredit finanziert und im Anschluss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wer aus dienstlichen Gründen in einer anderen Gemeinde oder Stadt eine Zweitwohnung benötigt, kann unter anderem Umzugskosten, Aufwendungen für Renovierungen und die Maklerprovision mit einem Kredit finanzieren und die Kreditzinsen steuerlich absetzen. Auch Berufsbekleidung, Tablets, Smartphones, Kopierer und externe Datenspeicher kommen je nach selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit als abzugsfähiger Finanzierungsgegenstand infrage.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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