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Wegen Corona – Mitarbeiterüberwachung heikles Thema in Deutschland

Foto: unsplash.com

Seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2021 hat sich die Arbeitswelt in Deutschland teilweise stark gewandelt. Viele Bereiche, wie zum Beispiel der Einzelhandel, die Gastronomie und der Tourismus, waren und sind direkt von den geltenden Kontaktbeschränkungen betroffen. Zahlreiche vormals in diesen Branchen Beschäftigte verloren ihre Anstellung oder mussten in Kurzarbeit gehen. In anderen Bereichen wiederum erlangte das Modell Homeoffice eine gewichtige Bedeutung. Doch obgleich sich der Großteil der von den Maßnahmen betroffenen Arbeitnehmer korrekt verhält, häufen sich die Berichte über Beschäftigte, die die gegenwärtige Situation zu ihrem Vorteil und zum Nachteil ihres Arbeitgebers ausnutzen.

Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder im Homeoffice sind schwerer zu kontrollieren
Die strukturellen Veränderungen hin zum Homeoffice stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Neben der Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur , um das Arbeiten von zu Hause grundsätzlich zu ermöglichen, betrifft dies immer häufiger auch das Thema Mitarbeiterüberwachung.

Wenn die Beschäftigten nicht physisch am Arbeitsplatz anwesend sind, sondern von zu Hause arbeiten, ist es für den Arbeitgeber ungleich schwieriger, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu kontrollieren. Obwohl zahlreiche Studien zum Thema Homeoffice nahelegen, dass der überwiegende Teil der davon betroffenen Arbeitnehmer die gleiche oder sogar eine höhere Arbeitsleistung erbringt als bei physischer Anwesenheit am Arbeitsplatz: Berichte über arbeitsvertragliche Verfehlungen seitens des Arbeitnehmers häuften sich zuletzt im Zusammenhang mit coronabedingtem Homeoffice.

Vor allem digitale Mitarbeiterüberwachung auf dem Vormarsch
Aufgrund des aktuellen strukturellen Wandels hin zum ortsunabhängigen Arbeiten nehmen Arbeitgeber vermehrt Anpassungen beim Thema Mitarbeiterüberwachung vor. Vor allem in den USA erfreut sich die digitale Überwachung der Arbeitnehmer immer größerer Beliebtheit bei Unternehmen und Institutionen. Zu diesem Zweck kommt vermehrt spezielle Spionagesoftware zum Einsatz. Mithilfe von Browser-Cookies, Screenshot-Kontrollen und Protokollen zu Tastenanschlägen und der Klickrate der Maus wollen Arbeitgeber den Arbeitseifer ihrer Mitarbeiter kontrollieren. In Deutschland sind derlei und auch anderweitige Überwachungsmaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen momentan jedoch nicht oder nur sehr schwer umsetzbar. Dies bestätigte unter anderem ein diesbezügliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2015.


Persönlichkeitsrecht und Datenschutz haben in Deutschland oftmals Vorrang

Arbeitnehmer in Deutschland sind relativ gut gegen Überwachungsmaßnahmen ihres Arbeitgebers geschützt. Der Schutz der Privatsphäre und auch der Datenschutz nehmen in der deutschen Gesetzgebung einen hohen Stellenwert ein. Eine permanente und pauschale Überwachung der Mitarbeiter ist den Arbeitgebern somit grundsätzlich untersagt bzw. mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen personenbezogene Daten etwa nur zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden. Eine pauschale Überprüfung der Arbeitsleistung ist somit nicht zulässig.  Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung ist in den allermeisten Fällen eine Mitarbeiterüberwachung nur mit vorher erteilter Einwilligung der betroffenen Angestellten möglich.

 
Bei konkretem Verdacht ist Mitarbeiterüberwachung zulässig

Natürlich sind Arbeitgebern beim Thema Mitarbeiterüberwachung nicht gänzlich die Hände gebunden. Liegt ein konkreter Verdacht für einen Arbeitsvertragsverstoß vor, darf der Arbeitgeber dies auch überprüfen. Zunehmend häufen sich Berichte, dass Arbeitnehmer die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Homeoffice-Regelungen missbräuchlich zuungunsten ihres Arbeitgebers ausnutzten. So erweckte ein Mitarbeiter einen konkreten Verdacht bei seinem Arbeitgeber, weil er im Homeoffice stets nur schwer telefonisch zu erreichen war. Mithilfe der Überwachung einer professionellen Detektei kam dann schließlich auch heraus, dass der Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit im Betrieb des Bruders zusätzlich schwarz arbeitete. Auch das Brechen der Quarantäne-Regelungen kam bereits mehrmals durch gezielte Überwachung eines verdächtigten Mitarbeiters ans Licht.  Detektei Hamburg Diese Suchanfrage werden daher zukünftig auch vermehrt Arbeitgeber aus der Region in Online-Suchmaschinen eingeben.

Redakteur:

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