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Buxtehude: Angeklagt der "Zauberey"

Stadtarchivar Bernd Utermöhlen mit einer Originalausgabe der "Constitutio Criminalis Carolina". Sie hatte zur Zeit der Hexenprozesse Rechtsgültigkeit
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  • Stadtarchivar Bernd Utermöhlen mit einer Originalausgabe der "Constitutio Criminalis Carolina". Sie hatte zur Zeit der Hexenprozesse Rechtsgültigkeit
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Buxtehuder Hexenprozesse fordern 20 Menschenleben / Historische Führung am kommenden Sonntag

ab. Buxtehude. Zu den wohl dunkelsten Kapiteln in der Geschichte der Hansestadt Buxtehude gehören die Hexenprozesse zwischen 1540 und 1644: Insgesamt 20 Menschen, überwiegend Frauen, wurden wegen Zauberei ("Zauberey") angeklagt. 15 wurden hingerichtet, 13 davon erhielten die Höchststrafe und wurden verbrannt. "Bei ca. 1.000 Einwohnern eine hohe Zahl, außer in Verden bei Bremen gibt es kaum Vergleichbares", sagt Bernd Utermöhlen. In seinem 2015 erschienen Buch "Heimatliches Buxtehude - Band VII" hat sich der Buxtehuder Stadtarchivar intensiv mit der damaligen Hexenverfolgung auseinandergesetzt.
Nur drei der in Buxtehude angeklagten Frauen entstammten der Oberschicht, die Mehrheit gehörte der Unterschicht an. Zu den bekanntesten Prozessen gehört jener gegen Margarete Bicker, der Ehefrau des Bürgermeisters Segebade Bicker. Drei Frauen waren im Jahr 1555 der Zauberei angeklagt und verbrannt worden. Zuvor hatten sie unter Folter Margarete Bicker angelastet, sie sei mit dem Teufel im Bunde. Margarete Bicker verließt, sobald sie von den ersten Anschuldigungen hörte, Mann und Kind und brachte sich außerhalb Buxtehudes in Sicherheit. Nach 14 Monaten kehrte sie zurück, allerdings nicht unbemerkt: Sie wurde in ihrem Haus festgesetzt. Wie aus alten Zeitungsartikeln des Buxtehuder Stadtarchivs entnommen, kann auch ihre hohe Stellung Margarete Bicker vor dem Prozess nicht bewahren. Unter Folter gesteht sie und wird als Hexe verbrannt.
An folgenden Merkmalen wurden die vermeintlichen Hexen, "Zaubersche" genannt, erkannt: Ihnen wurde der Pakt mit dem Teufel angelastet, dieser Pakt wurde durch Geschlechtsverkehr geschlossen. Den Angeklagten wurde Schädigung von Mensch oder Tier, der "Schadenzauber", "nachgewiesen" oder ihre Teilnahme am Hexensabbat. Hatte der "Sachsenspiegel", das älteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters, noch vorgesehen, bei jedem Zauber mit der Todesstrafe, änderte sich dies mit der Strafrechtsordnung des römisch-deutschen Kaisers Karls V., der "Constitutio Criminalis Carolina". Diese Rechtsordnung schrieb vor, nur den Schadenzauber mit der Todesstrafe zu belegen. Das Brauen von Heilgetränken oder ähnlichen Vorgängen fiel im Strafmaß milder aus.
In der Praxis ging es jedoch anders vor sich: Die Angeklagten wurden dem "peinlichen Verhör", der Folter unterzogen, bis sie geständig waren. Dem Schicksal entrinnen konnten die vermeintlichen Zauberer nur, wenn sich Fürsprecher von Rang und Namen für sie einsetzten. Auch das half nicht immer.
Im Jahr 1649 verboten die schwedischen Landherren die Hexenprozesse.
Im April vergangenen Jahres hat nun der Buxtehuder Rat beschlossen, zum Gedenken an die Hexenprozesse eine Mahntafel anfertigen und aufhängen zu lassen (das WOCHENBLATT berichtete). Die Beratungen dazu dauern noch an.
Mehr über die Hexenprozesse in Buxtehude - von den Anfängen und Verdächtigungen über die Anklage und Folter bis zur Hinrichtung erfahren Teilnehmer der Führung am Sonntag, 4. Dezember, 17 Uhr. Die Führung dauert 90 Minuten. Treffpunkt ist am historischen Rathaus, Breite Straße 2. Erwachsene kosten 7, Kinder 2 Euro. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Stadtarchivar Bernd Utermöhlen mit einer Originalausgabe der "Constitutio Criminalis Carolina". Sie hatte zur Zeit der Hexenprozesse Rechtsgültigkeit
Die Buxtehuder Gasteführerinnen (v.li.) Marlies Hauschildt, Sabine Koeneke und Sonja Kaiser in mittelalterlicher Kleidung. Die Damen geben am Sonntag ausführlich Auskunft über die Buxtehuder Hexenprozesse | Foto: Stadt Buxtehude
Redakteur:

Alexandra Bisping

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