"Ein Schuss vor den Bug für die Hansestadt Stade"

Grundstücks-Eigentümer Rolf Steinhoff (li.) und sein Mieter Thorsten Tiegel mit dem Totholz, das den Gartenzaun demolierte | Foto: bc
  • Grundstücks-Eigentümer Rolf Steinhoff (li.) und sein Mieter Thorsten Tiegel mit dem Totholz, das den Gartenzaun demolierte
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bc. Stade. Üblicherweise springen Bürger im Dreieck, wenn Bauhof-Mitarbeiter irgendwo mit der Kettensäge einem grünen Riesen zu Leibe rücken wollen. Bei diesem Vorfall in einem Stader Wohngebiet wäre es wohl besser gewesen, die Stadt hätte rechtzeitiger ihre Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen und den Baum gefällt. Dann wäre dieser nicht umgekippt, hätte keinen Gartenzaun demoliert und Spaziergänger gefährdet. Und: Die Stadt wäre nicht verklagt worden und hätte keinen Schadensersatz zahlen müssen. „Dieses Verfahren ist ein Schuss vor den Bug für die Hansestadt“, sagte am Mittwoch ein Zivilrichter am Landgericht. Es sei unstrittig, dass der Baum tot gewesen und nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden sei.
Das war passiert: Im November 2016 kippte der Baum, der auf städtischem Grund stand, nach einer Sturmböe über einen Fußweg auf das Grundstück von Rolf Steinhoff. „Dieser Baum war seit Jahren morsch“, sagt der Pensionär. Die Stadt habe grob fahrlässig gehandelt, ihre Verkehrssicherungspflicht außer Acht gelassen, obwohl bekannt hätte sein müssen, dass einige Bäume zwischen den Grundstücken an der Graf-Lüder-Straße und der B73 abgestorben seien. „In den vergangenen Jahren sind hier schon öfter Bäume umgestürzt“, so Steinhoff.
Zunächst lehnt die Stadt eine Haftung ab, nach erneuter Prüfung schlägt sie eine außergerichtliche Einigung vor und eine Zahlung von 174,69 Euro für die Reparatur des Zauns. Das reicht Rolf Steinhoff nicht. Er holt sich Rechtsbeistand, in dieser Woche kommt es dann zum Gerichtstermin.
Letztlich einigten sich die Parteien doch auf einen Vergleich, in dem die Stadt ihr Angebot nochmals erhöhte und nun zwei Drittel der Reparaturkosten (ca. 232 Euro), der Mehrwertsteuer sowie der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen wird. Zu einem Urteil kommt es aber nicht, was Steinhoff wurmt. „Es ging mir in erster Linie nicht um das Geld. Es geht mir darum, dass so etwas nicht noch einmal passieren darf. Schließlich werden Menschenleben gefährdet“, sagt der frühere Lehrer.
Ein Verschulden sieht die Stadt nach wie vor nicht bei sich. Es sei zwar richtig, dass die Stadt kontrollieren müsse, eine etwaige Verletzung dieser Pflicht könne aber nicht zu einer Haftung führen. Stichwort höhere Naturgewalt.
Umso erstaunlicher, dass die Stadt trotzdem zahlt. Rolf Steinhoff: „Hoffentlich war die Klage ein Weckruf für die Stadt, ihre Pflicht künftig zu erfüllen. Es drohen nämlich weitere Bäume umzufallen.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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