Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach Phantombild-Posse ein: "Bushido wurde nicht beleidigt"

Das Phantombild der Polizei ist eine exakte Kopie eines Fotos von Rapper Bushido | Foto: Polizei
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tk. Stade. Der Rapper Bushido wurde weder beleidigt noch falschen Verdächtigungen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Stade. Der Musiker aus Berlin hatte über seinen Anwalt wegen der Phantombild-Posse Anzeige erstattet (das WOCHENBLATT berichtete). Hintergrund: Bundesweit ging durch die Medien, dass die Polizei in Buxtehude einen Räuber mithilfe eines Phantombilds suchte, das haargenau so aussah wie Bushido. Der Zeichner im LKA hatte den Musiker als Vorlage genommen und das Foto nur in einigen wenigen Details verändert.

Dr. Burkhard Vonnahme, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, erklärt, dass Bushido nicht falsch verdächtigt wurde, weil er erkennbar nicht das Ziel polizeilicher Maßnahmen gewesen sei. Es wurde schließlich ein Räuber aus Buxtehude gesucht und nicht der Rapper.

Um die Posse juristisch zu entschärfen, hat die Staatsanwaltschaft auch im Paragraph 24 des Kunsturheberrechts-Gesetzes nachgeschaut. "Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden." Soll heißen: Die hundertprozentige Ähnlichkeit geht in Ordnung.

Im WOCHENBLATT hatte Bushido seine Anzeige unter anderem damit begründet, dass sich niemand nach der Veröffentlichung des Fahndungsfotos bei ihm entschuldigt habe. Das ist auch jetzt nicht passiert. Theoretisch möglich: Bushidos Anwalt legt Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle ein.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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