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Osterfeuer im Landkreis Stade

Wegen Asylklagen: Verfahren am Verwaltungsgericht haben sich vervielfacht

Gerichtspräsidentin Susanne Lang und Vizepräsident Richard Wermes beim Jahrespressegespräch
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  • hochgeladen von Björn Carstens

bc. Stade. Das Verwaltungsgericht (VG) in Stade, zuständig für fünf Landkreise, kann sich über mangelnde Arbeit nicht beschweren. Auch wenn Gerichtspräsidentin Susanne Lang im Jahrespressegespräch noch nicht von einer dramatischen Situation spricht, die wachsende Zahl von Klagen abgelehnter Asylsuchender beschäftigt die Mitarbeiter zunehmend.

Waren es 2013 noch 396 Gesamteingänge im Asylbereich, sind es 2015 schon 1.147 gewesen. Zum Vergleich: Der bisherige Rekord wurde am VG im Jahr 1994 mit rund 1.400 Fällen verzeichnet. Für 2016 rechnet Lang mit einer weiteren Zunahme.

In den ersten eineinhalb Monaten dieses Jahres kamen bereits knapp 200 Verfahren dazu, davon werden rund die Hälfte im Eilverfahren entschieden. Durchschnittliche Dauer: drei Wochen. Ein reguläres Klagverfahren im Asylbereich dauert etwa 10,6 Monate.

„Im Augenblick rechne ich damit, dass wir im Herbst eine Kammer zusätzlich brauchen werden“, sagt Lang. Derzeit sind 16 Richter und ebenso viele Schreibkräfte in fünf Kammern am VG in Stade beschäftigt. Vermutlich werden zwei weitere Richter neu eingestellt. Möglich auch, dass das Gericht neue Räumlichkeiten braucht.

Zum Hintergrund: Das VG ist in erster Instanz zuständig, wenn Asylbewerber ihren abgelehnten Asylbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht akzeptieren und dagegen Klage erheben. Üblicherweise hat eine Klage aufschiebende Wirkung. Das ist im Asylverfahren nicht immer so. Stuft das BAMF den Antrag als „offensichtlich unbegründet“ ein, ist der Schutzsuchende im Prinzip sofort ausreisepflichtig. Dann kommt es in der Regel zu einem Eilverfahren. Viel Arbeit für die Richter.

Sie müssen prüfen, ob das BAMF rechtmäßig entschieden hat. Richard Wermes, Vizepräsident am VG: „Wir prüfen jeden Einzelfall.“ Grundlage ist das Asylgesetz. Wermes: „Wir setzen rechtliche Maßstäbe an.“ Für emotionale Entscheidungen gebe es keinen Spielraum. Tendenziell bestätigen die Richter am VG bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen den Ablehnungsbescheid des BAMF.

Was aber nicht heißt, dass es danach umgehend zur Abschiebung kommt. Wie berichtet, teilte Landrat Michael Roesberg jüngst mit, dass es von Oktober bis Januar im Landkreis zu keiner einzigen Abschiebung gekommen sei, obwohl mehr als 600 Menschen vollziehbar und unanfechtbar ausreisepflichtig sind.

Das VG bearbeitet aber nicht nur Asylklagen. 1.146 Verfahren in 2015, also immerhin gut die Hälfte, beschäftigten sich mit anderen Bereichen. In der Mehrzahl mit Verkehrsdelikten.

• Zurzeit wird an einem „papierlosen Gericht“ getüftelt. Bis 2020 soll die elektronische Gerichtsakte für effizienteres Arbeiten sorgen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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