Gewerbemüll-Gebühr: DJ beklagt Abzocke

Wolfgang Slebioda produziert mit seinem Gewerbe allerhöchstens "akustischen Müll", wie er selbst sagt | Foto: privat
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bc. Jork/Stade. Wolfgang Slebioda macht Musik. Der pensionierte Polizist ist seit Jahrzehnten mit seiner mobilen Disco als DJ unterwegs. Eine klassische Nebentätigkeit, als solche auch ordnungsgemäß angemeldet. Außer „akustischen Müll“, wie er selbst sagt, produziert er keinen Abfall mit seinem Kleinstgewerbe. Trotzdem will jetzt die Abfallwirtschaft des Landkreises Geld von ihm haben. 35,40 Euro Grundgebühr im Jahr für Gewerbetreibende. Für Wolfgang Slebioda ein Unding. WOCHENBLATT-Recherchen haben ergeben: Slebioda ist bei weitem kein Einzelfall.
„In dem von mir und meiner Ehefrau bewohnten Einfamilienhaus in Jork gibt es kein Büro oder sonstige Gewerberäume. Selbst die kleinstmögliche Restmülltonne bekommen wir bei vierwöchentlicher Abfuhr nicht voll“, moniert Wolfgang Slebioda. Einspruch gegen seinen Gebührenbescheid hat er bereits eingelegt, eine Antwort steht noch aus. „Bei der letzten Gebührenerhebung sollte ich schon einmal eine Gewerbemülltonne bekommen. Damals habe ich angerufen und wurde dann davon befreit“, erzählt Wolfgang Slebioda.
Das WOCHENBLATT fragt bei Heiko Köhnlein nach, Leiter des Kreis-Umweltamtes. Er räumt ein, dass sich regelmäßig „Ein-Mann-Betriebe“ beschweren. Es habe auch schon Klagen gegeben, die der Landkreis aber alle „erfolgreich durchgefochten habe“, so Köhnlein.
Meistens würde der Landkreis trotzdem auf die Abnahme einer separaten, größeren Gewerbetonne verzichten. „Auf die Grundgebühr können wir aber nicht verzichten, da der Gewerbetreibende auch Service-Leistungen wie z.B. Abfallberatung und Sperrmüll-Entsorgung in Anspruch nehmen könnte. Um die 35,40 Euro wird man sehr wahrscheinlich nicht herumkommen“, erklärt Köhnlein. Eine Befreiung müsste schon sehr gut begründet werden.
Wolfgang Slebioda: „Ich sehe nicht ein, für etwas zu bezahlen, das ich nicht verursache.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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