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Ausbau der K40 als Autobahnzubringer: Buxtehude wird nicht klagen

Der Ausbau der Rübker Straße - ein hochemotionales Thema
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tk. Buxtehude. Die Stadt Buxtehude wird nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises zum Ausbau der K40 (Rübker Straße) als Autobahnzubringer klagen. Sie wird auch nicht die Klage der Bürgerinitiative (BI) gegen den Autobahnzubringer finanziell unterstützen. Das ist das Ergebnis einer sehr kontroversen Diskussion im Buxtehuder Stadtplanungsausschuss am Dienstagabend. Zwischen betroffenen K40-Anwohnern, Politik und Verwaltung wurde heftig gestritten und das zum Teil hochemotional.

Die Fraktion der Grünen hatte den Antrag gestellt, dass die Stadt klagen solle. Guido Seemann: "Wir können das nicht auf die Bürger abwälzen." Schließlich werde der Ausbau der K40 auch bei einer politischen Mehrheit im Buxtehuder Rat nicht gewollt. Daher habe die Stadt auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) beschlossen, so das eine Umgehungsvariante als Alternative zur K40 möglich gewesen wäre. Das wurde vom Landkreis als Genehmigungsbehörde jedoch abgelehnt.

Die Anlieger der Rübker Straße machten die Buxtehuder Politik für "den Murks", so ein Betroffener, mitverantwortlich. Die B73-Anlieger, die vom Verkehr entlastet werden sollen, würden unterstützt, die K40-Bewohenr nicht, der Landrat sei ein Diktator, die Menschen an der K40 "vogelfrei". Auf Unverständnis bei den Bürgern und den Grünen stieß zudem die Tatsache dass die Stadt selbst Einwendungen gegen die Planung gemacht habe und jetzt nicht klagen wolle. Michael Nyveld, Erster Stadtrat, betonte, dass die Einwendungen vom Landkreis abgearbeitet worden seien. Er erinnerte daran, dass der Kreis und nicht Buxtehude plane und der richtige Adressat daher in Stade sitze.
"Sachlich bleiben", forderte Astrid Bade (SPD). Es sei haushaltsrechtlich gar nicht möglich, die BI bei ihrer Klage finanziell zu unterstützten, ergänzte sie. Argument der SPD: Auch wenn eine Umgehung letztendlich gewünscht werde, sei das planungsrechtlich nicht durchsetzbar.  Das EU-Vogelschutzgebiet verhindere das.
Ulrich Felgentreu, Ratsherr der Grünen und gleichzeitig einer der Sprecher der BI, verwies darauf, dass die Planungen nach wie vor fehlerhaft seien. Das hätten eigene Gutachten der BI gezeigt. "Wir müssen die Kröte schlucken", setzte Olaf Riesterer (CDU) dagegen. Der Verzicht auf eine Buxtehuder A26-Abfahrt sei schließlich undenkbar.

Das ist der Stand der Dinge: Der Planfeststellungsbeschluss des Kreistags zum Ausbau der K40 lag aus und die Frist, dagegen zu klagen, endet laut Kreisbaurat Hans-Hermann am 22. Januar. Gleichzeitig hatte der Landkreis die sofortige Vollziehbarkeit beantragt. Das heißt, dass trotz einer Klage gegen das Projekt die Arbeiten beginnen könnten. Auch dagegen ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Der Kreis geht davon aus, dass es zu entsprechenden Verfahren kommen wird. Wäre das nicht der Fall, würde sofort die konkrete Ausbauplanung beginnen, so Bode. Davon ist aber nicht auszugehen.

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So gut sind Ausschusssitzungen selten besucht: Rund 40 Anwohner aus dem Umfeld der Rübker Straße waren ins Stadthaus gekommen | Foto: tk
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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