Bauvorhaben in Jork-Wisch: Emotionen kochten hoch

Hier sollen 13 Wohneinheiten entstehen
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bc. Jork. Wenn in diesen Wochen in Jork über Bauvorhaben diskutiert wird, dann kochen nicht selten die Emotionen hoch. So war es in Königreich mit den geplanten „Schulenburg-Wohnhäusern“ (das WOCHENBLATT berichtete) und so ist es jetzt auch in Wisch. Eine Bauvoranfrage für insgesamt 13 neue Wohnungen auf einem denkmalgeschützten Hof erhitzt die Gemüter der Nachbarn.
Gerd Moje sprach im jüngsten Bauausschuss von „Sauerei“ und „Klüngelei“ und stellte den Politikern die unmissverständliche Frage: „Sind Sie korrupt?“ Der Obstbauer macht sich große Sorgen, dass sein Betrieb durch die Wohnbebauung in seiner Entwicklung eingeschränkt werde. Anwohnerin Petra Schliecker wollte Details von der Verwaltung und den Ausschussmitgliedern wissen: „Die Planung sei nicht förderlich für den Obstbau.“
Dieser Bitte konnten die Politiker nicht nachkommen. Zum Schutz des Investors sollte die Bauvoranfrage dem Ausschuss zunächst einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt werden, erläuterte Bürgermeister Gerd Hubert. Sollte es zu Änderungen in der Bauplanung kommen, werde das Vorhaben üblicherweise öffentlich im Ausschuss vorgestellt und die Anwohner werden im Verfahren beteiligt.
Fakt ist: Ein Bauantrag liegt noch nicht vor, lediglich eine Bauvoranfrage, die ganz offenbar den Nachbarn zu Ohren gekommen ist. Die Verwaltung möchte gerne das heruntergekommene Baudenkmal am Burweg in Wisch erhalten. Nach WOCHENBLATT-Informationen sind sechs Wohneinheiten im Haupthaus geplant und vier in den beiden Scheunen. Auf einer weiteren Fläche sollen drei zusätzliche Wohnungen in einem Reihenhaus entstehen. Es wird spekuliert, dass ein Teil der Wohnungen touristisch genutzt werden soll. Hinzu kommen 22 Stellplätze.
Wie auch in Königreich spielt in Wisch der Paragraf 34 des Baugesetzbuches eine Rolle, nach dem sich Bauvorhaben auf Grundstücken im Innenbereich, für die kein Bebauungsplan existiert, in die Eigenart der Umgebung einfügen müssen. „Das tut dieses Bauvorhaben nicht“, sagt Rechtsanwalt Cornelius van Lessen aus Drochtersen, der von den Anwohnern eingeschaltet wurde. „Wenn künftig 20 bis 30 Personen mitten in Obstbauflächen wohnen, fügt sich die Nutzung nicht in die Eigenart der Umgebung ein“, so van Lessen.
Im Fall Königreich, hatte die Gemeinde zwar nachträglich ihr Einvernehmen für die drei Mehrfamilienhäuser mit je elf Wohneinheiten verweigert, der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde winkte das Vorhaben nach Paragraf 34 trotzdem durch. Die Haltung der Gemeinde war in diesem Fall irrelevant. Ein Punkt, über den auch der Stadtplaner Gerd Kruse (Büro Elbberg) in seinem Vortrag im Bauausschuss berichtete.
Die Gemeinde hätte zwar das Recht, eine Einschätzung zu Bauvorhaben abzugeben, letztlich entscheidet aber nur der Landkreis. Die gemeindliche Stellungnahme sei nicht bindend.
Wenn die Gemeinde ungeliebte Investorenpläne auf freien Grundstücken, auf denen kein B-Plan gilt, verhindern möchte, bleibe im Wesentlichen das Instrument der Veränderungssperre, die Ratsversammlungen beschließen könnten. Kruse in Richtung der Politiker: „Das ist Ihr Stoppschild.“ Werde eine Veränderungssperre ausgerufen, hätte die Gemeinde noch zwei Jahre Zeit, einen Geltungsbereich und die Details eines B-Plans festzulegen, in dem dann positive Ziele formuliert sein müssen. Das heißt: Nur zu sagen „Nein, das wollen wir nicht“ reicht nicht aus.
Weil aufgrund einer langen Tagesordnung keine Zeit mehr blieb, wird das Vorhaben in Wisch nun erst im nächsten Bauausschuss nicht-öffentlich vorgestellt.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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