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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Betriebsgenehmigung für den Estering kassiert: Gericht übt Kritik am Landkreis Stade

So ruhig würden es die Gegner des Esterings gerne immer sehen Fotos: tk/ACN Estering
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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tk. Buxtehude. Der Streit über die Nutzung der Rallycrossstrecke Estering hat in den vergangenen Jahren zugenommen und mit einer am Freitag verkündeten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Stade seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Die neue Betriebserlaubnis, die der Landkreis erteilt hatte und die 52 Renntage vorsieht, wurde außer Kraft gesetzt. Geklagt hatte der BUND.

Was in diesem Fall schwer wiegt: Obwohl es bei dem aktuellen Urteil noch nicht um die eigentliche Klage gegen die Betriebserlaubnis geht - geklagt hatte der BUND jetzt nur gegen die vom Kreis angeordnete sofortige Vollziehbarkeit des neuen Regelwerks - kritisierte das Gericht deutlich die Stader Behörde. Es gebe erhebliche Verfahrensmängel. Unter anderem sei die fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit allein schon ein hinreichender Grund, die Genehmigung zu kassieren. Der Landkreis habe mit der Änderungsgenehmigung die aufwändige Neugenehmigung - inklusive vorgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung - vermeiden wollen. Das bezeichnet Dr. Stefanie Grünewald, Anwältin des BUND, als "ziemlich harte Klatsche" für die Kreisbehörden.

Auch die Stadt Buxtehude wird vom Gericht kritisch erwähnt. Denn: Die Grundlage für die neue Betriebsgenehmigung durch den Landkreis war eine Änderung des Bebauungsplanes, den die Stadt auf Antrag des ACN vorgenommen habe. Nur so war die baurechtliche Grundlage für eine intensivere Nutzung möglich. Diese Änderung greife aber so tief in den B-Plan ein, dass er eigentlich komplett neu hätte aufgestellt werden müssen.
Was jetzt noch dringend geklärt werden muss: Wenn die neue Betriebserlaubnis außer Kraft ist, gilt dann die alte, die immerhin ein paar Renntage erlaubt? Für den ACN ist das entscheidend: Denn am 13. und 14. Oktober findet ein Rallycross-WM-Lauf auf dem Estering statt und der Vorverkauf für das Motorsport-Großereignis läuft. Anwältin Grünewald ist überzeugt, dass auf dem Estering derzeit gar nichts mehr geht und die alte Erlaubnis jetzt nicht reaktiviert werden könne. Das sieht ACN-Vorstandsmitglied Lützow natürlich anders. Er geht davon aus, dass das alte Regelwerk noch Bestand habe - und damit die Veranstaltungen 2018 gesichert sind.

Der Landkreis Stade wurde von dem Urteil ebenso wie der ACN überrascht. Kreisbaurat Hans-Hermann Bode: "Wir werden das prüfen." Theoretisch könnte es einen Widerspruch gegen die Stader Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg geben. Innerhalb von zwei Wochen müsste das geschehen.

Für den ACN steht jenseits aller juristischen Unwägbarkeiten schon jetzt fest, dass weniger Geld in die Vereinskasse kommt. Veranstaltungen auf der Rennstrecke jenseits vom Motorsport müssen nun abgesagt werden. Was Rolf Lützow immerhin mit Blick in die Zukunft beruhigend findet: Es gebe keine Kritik am ACN, der alle Umweltauflagen einhalte. Es gehe vor allem um juristische Mühlsteine  zwischen Kreis und BUND. "Wir nehmen das aber sehr ernst",so Lützow.

Das WOCHENBLATT hatte bereits am Freitag in seiner Onlineausgabe über die Stader Entscheidung berichtet und den Artikel auf der WOCHENBLATT-Facebookseite geteilt. Dort wurde eifrig diskutiert. Meinung der meisten Autoren: "Schade", "eine Entscheidung, die schlecht für Buxtehude ist" oder "eine juristische Entscheidung, die nicht nachzuvollziehen ist".

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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