Buxtehude: Familienzusammenführung steht auf der Kippe

Wahren die Rechte Minderjährige (v. li.): Jugendamtsleiterin Andrea Lange-Reichhardt und die gesetzlichen Vertreterinnen Minderjähriger, Silke Dickel und Beate Petzold-Lemke
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Minderjährige Flüchtlinge können ihre Eltern nicht nachholen

ab. Buxtehude. Seit dem Jahr 2015 sind vermehrt minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern in Buxtehude angekommen. Bis jetzt waren es 27, der Jüngste war zehn Jahre alt. Für diese Kinder und Jugendlichen haben Beate Petzold-Lemke und Silke Dickel von der Stadt Buxtehude die Vormundschaft übernommen. „Wir bringen sie in der für sie passenden Einrichtung unter, übernehmen die Gesundheitsfürsorge und die Vermögensverwaltung und sind bei Fragen und Problemen immer erster Ansprechpartner“, erläutert Beate Petzold-Lemke. Außerdem helfe der Vormund beim Stellen des Asylantrages und begleite die jungen Menschen z.B. nach Braunschweig oder Osnabrück, zur erkennungsdienstlichen Feststellung und der Anhörung. Doch immer häufiger erhalten diese Minderjährigen nicht den drei Jahre andauernden Flüchtlingsschutz, sondern nur den sogenannten subsidiären Schutz für ein Jahr.

„Bei den Syrern verläuft das Asylverfahren überwiegend positiv, bei den Afghanen nicht unbedingt“, sagt Silke Dickel. Doch auch für die Syrer gebe es inzwischen größere Hürden - wenn sie nicht den für drei Jahre geltenden Flüchtlingsschutz erhalten, sondern erst mal nur den subsidiären Schutz für ein Jahr. „Das bedeutet für die jungen Flüchtlinge, dass sie ein Jahr warten müssen, bevor sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen dürfen“, fasst Jugendamtsleiterin Andrea Lange-Reichhardt zusammen. „Die Auswirkungen dieses Verfahrens sind enorm“, fügt sie hinzu. Denn: Viele Minderjährige werden im Laufe des subsidiären Jahres volljährig - und dürfen dann ihre Familien nicht mehr nachholen. Auch wer welchen Status erhalte, sei nicht unbedingt nachvollziehbar: Während die einen Ausweise und eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis bekämen, erhielten andere das subsidäre Jahr, fügt Petzold-Lemke hinzu. „Die Enttäuschung ist dann sehr groß“, sagt sie, „und die Jugendlichen sind verzweifelt.“

Wird das subsidäre Jahr erteilt, klagt der Vormund auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften. „Wir müssen die Rechte unserer Mündel komplett ausschöpfen, sonst könnten wir selbst von dem Flüchtling rechtlich belangt werden.“

Bevor so ein Verfahren in Gang kommt, werden die Eltern in der Heimat pro forma angeschrieben. „Da es sich meist um Krisengebiete handelt, gibt es keine Rückmeldungen“, erklärt Beate Petzold-Lemke. Auch wenn diese Flüchtlinge mit dem Onkel oder dem Bruder nach Deutschland geflohen seien, erhielten sie einen Vormund, da die Verwandten nicht Sorgerechtsinhaber seien.

Das Verhältnis zwischen Vormund und Mündel sei in Buxtehude ziemlich vertraut, erzählen Petzold-Lemke und Dickel. Das liege u.a. am regelmäßigen Kontakt und der Nähe, die sich aufbaue. „Es gibt viele junge Menschen, denen wir Halt geben können - und das ist für alle Vormundschaften schön“, sagt Silke Dickel.

Subsidiärer Schutz

Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafte Gefahr droht. Der Status wird für ein Jahr erteilt und kann nach Ablauf um je zwei Jahre verlängert werden. Eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren (die Asylverfahrensdauer wird eingerechnet) ist möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Redakteur:

Alexandra Bisping

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