Wie ein einziges Fahrzeug: Wann Radfahrer trotz roter Ampel weiterfahren dürfen

Bei Rot weitergefahren: Wenn Radfahrer erkennbar als Verband unterwegs sind, ist die Gruppe einem Fahrzeug gleichzusetzen | Foto: wd
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Den erbosten Brief einer Leserin über das Verhalten der Radfahrer bei der Demonstration in Buxtehude nimmt das WOCHENBLATT zum Anlass, über die Rechte von Radfahrern zu informieren. Denn anders als die Leserin glaubt, waren die Radfahrer im Recht.
"Wenn für ein fahrradfreundliches und gleichberechtigtes Fahren im Straßenverkehr demonstriert wird, sollte man doch annehmen, dass die Damen und Herren Radfahrer auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung kennen und sich daran halten", hatte die Buxtehuderin auf den Artikel im WOCHENBLATT reagiert. Die Radfahrer hätten bei der Demo, so die Leserin weiter, rote Ampeln überfahren und somit den Gegenverkehr zum Stopp genötigt. "Denn gleich zu Beginn der Demo hat der letzte Teil der Fahrradkolonne am Ende der Bahnhofstraße bei der Post die Lichtzeichenanlage ignoriert und ist einfach Richtung Unterführung weitergefahren."
Auch wenn die Leserin mit ihrer Meinung nicht alleine dasteht, wie das häufige Gehupe und Schimpfen der Autofahrer in ähnlichen Situationen vermuten lässt, haben sich die Radfahrer richtig verhalten. Mehr noch: Sie haben demonstriert, um genau auf diese irrtümliche Rechtsauffassung von vielen Verkehrsteilnehmern aufmerksam zu machen. Darüber hinaus gelten für angemeldete Demonstrationen, die wie in diesem Fall auch von der Polizei begleitet wurden, besondere Regeln. "Sonst entstünde ja ein Verkehrschaos, wenn ein Demonstrationszug bei jeder roten Ampel auseinander gerissen würde", sagt André Janz, Polizeisprecher im Landkreis Stade, auf. Aber egal ob Demo oder nicht: "Ab 15 Radfahrern gilt eine Gruppe als geschlossener Verband", so Janz. "Dann kommt Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung zum Tragen." Demnach gilt: Radfahrer, die erkennbar als Verband unterwegs sind - und das war bei der Demo ebenso der Fall wie z.B. bei Radsportlern beim Training - , sind im Verkehr mit einem Fahrzeug gleichzusetzen. Fährt also der vordere Teil der Gruppe bei Grün über die Ampel, folgt der hintere Teil, auch wenn die Ampel umspringt, genau wie auch ein Anhänger der Zugmaschine folgt. Das Gleiche gilt bei der Einfahrt in eine Kreuzung. Der hintere Teil bleibt bei der Gruppe und fährt auch dann weiter, wenn plötzlich ein vorfahrtberechtigtes Auto auftaucht. Dieses muss anhalten. Zudem dürfen die Radfahrer in einem Verband zu zweit nebeneinander fahren - was in der Realität ebenfalls oft zu wütenden Reaktionen von Autofahrern führt.
Übrigens: Viele Vereine verfügen über Ausnahmegenehmigungen, um beim Training auf der Straße zu fahren.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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