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Keine Amputationen mehr - zumindest bei Enten bleibt der Schnabel dran

Moschusenten dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Schnäbel gekürzt werden | Foto: Eckard Wendt / AGfaN e.V.
  • Moschusenten dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Schnäbel gekürzt werden
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(bim/nw). Niedersachsen macht als erstes Bundesland Ernst mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen - zumindest ist seit Jahresbeginn Schluss mit dem Amputieren der Schnäbel bei Moschusenten, wie es laut dem niedersächsischen Tierschutzplan vorgesehen ist.
Der Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums beruht auf einer gemeinsamen Vereinbarung mit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft von Anfang 2013, in der neben dem Verzicht auf das Abschneiden der Schnabelspitze auch bessere Haltungsbedingungen vorgesehen sind.
In Niedersachsen werden insgesamt rund eine Million Enten in 700 bis 800 Betrieben gehalten. Darunter befinden sich rund 100.000 Moschusenten, denen bislang, anders als Pekingenten, oft der Schnabel gekürzt wurde. Etwa 32 Prozent der Entenproduktion erfolgt in Niedersachsen.
Mit der niedersächsischen Moschusenten-Vereinbarung werden erstmals anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse wesentliche Standards zur Haltung dieser auch als „Barbarie-Ente“ verkauften Tierart definiert. So muss etwa die Besatzdichte bei fehlendem Gesundheitskontrollprogramm deutlich reduziert werden. Ein altersangepasstes Wasserangebot zur Gefiederpflege wird vorgeschrieben, ebenso Einstreu und Beschäftigungsmaterial, um auf den tierschutzwidrigen Eingriff des Schnabelkürzens zu verzichten. „Niedersachsen wird damit Vorreiter beim Tierschutz für Enten“, lobte Agrarminister Christian Meyer (38, Bündnis 90/Die Grünen) die Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft.
Damit auch andere Bundesländer dem niedersächsischen Beispiel folgen, hat Meyer seine Länderkollegen und den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich ebenfalls um Übernahme der niedersächsischen Regeln mit der Geflügelwirtschaft gebeten. Niedersachsens Agrarminister forderte den Bund auf, mit neuen Vorgaben das Verbringen oder die Einfuhr von Tieren zu unterbinden, an denen in anderen Länden tierschutzwidrige Eingriffe wie das Schnabelkürzen vorgenommen werden.
Ebenfalls verbindlich per rechtswirksamen Erlass an die Kommunen geregelt ist das Ende des millionenfachen Schnabelkürzens bei Legehennen für das Jahr 2016. Es müsse Schluss damit sein, die Tiere an die Haltungsbedingungen anzupassen. „Unser Ziel muss sein, Haltungsformen zu schaffen, in denen die Tiere unversehrt und artgerecht leben können“, sagte der Landwirtschaftsminister. Der Tierschutzplan der Vorgängerregierung werde beherzt umgesetzt.
Lesen Sie auch www.kreiszeitung-wochenblatt.de/ueberregional/politik/das-ende-einer-rohen-prozedur-d16042.html

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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