Kein Bankkonto für Flüchtlinge und Asylbewerber

Ein Paragraph als schwere Last: Das Totschlagargument "Geldwäschegesetz" macht Asylbewerbern die Eröffnung eines Bankkontos fast unmöglich | Foto: Fotolia fotomek
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Bundesweit haben ca. 100.000 Asylbewerber und andere Migranten keine Möglichkeit, bargeldlos zu zahlen - auch nicht im Landkreis Harburg

mi. Landkreis. Ein Bankkonto ist der Schlüssel zur Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. Deshalb hat der Gesetzgeber Banken auferlegt, ein nicht überziehbares Guthabenkonto für jedermann anzubieten. Eine Gruppe ist davon jedoch weitestgehend ausgenommen: Flüchtlinge und Asylbewerber.
Seit diesem Sommer erhalten Asylbewerber im Landkreis Harburg keine Leistungsgutscheine mehr, sondern Geld. Ohne Bankkonto wird das, was als Schritt hin zu einer menschenwürdigeren Behandlung gedacht war, für viele Flüchtlinge zu einen Problem. Wo sollen sie ihr Bargeld aufbewahren?
Dabei betonen alle Banken, dass der finanzielle Status der Asylbewerber für eine Kontoverweigerung nicht ausschlaggebend sei. Sprecher Joachim Matz von der Volksbank Lüneburger Heide teilt mit: "Der Begriff Asylbewerber spielt für uns keine Rolle. Bei Kunden prüfen wir individuell, ob sie uns verstehen, schließlich wollen wir einen Vertrag schließen. Wir prüfen auch, ob die Betroffenen sich legitimieren können und ob die Vorschriften des Geldwäschegesetzes eingehalten sind." Auch die Sparkasse Harburg-Buxtehude und die Hamburger Sparkasse berufen sich auf die Legitimationspflicht des sogenannten Geldwäschegesetzes.
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Kriminelle oder Terroristen illegales Geld über Banken "reinwaschen". Das Gesetz ist im Jahr 2008 verschärft worden und verpflichtet Banken, die Identität ihrer Kunden zu prüfen. Als Identitätsbeweis taugt zum Beispiel ein Personalausweis. Genau hier liegt das Problem für Asylbewerber: Viele Flüchtlinge besitzen keine Papiere, weil sie ihnen auf der Flucht abgenommen wurden oder weil sie sie vernichtet haben, aus Angst davor, sofort zurück in ihre Heimat geschickt zu werden.
In Deutschland erhalten Flüchtlinge ohne Pass Ersatzpapiere, zum Beispiel einen Duldungsausweis. Diese Dokumente werden aber von den Banken nicht als Legitimationspapiere akzeptiert und daher eine Kontoeröffnung verweigert. Beim Landkreis Harburg ist das Problem bekannt. Sozialdezernent Reiner Kaminski erklärt: "Wir führen derzeit Gespräche mit Banken und Sparkassen im Landkreis, um eine Lösung zu finden.
Dorothea Gabelmann von der Miragrationssozialarbeit des Diakonischen Werks in Buchholz fordert von den Banken ein Konto für Asylbewerber ähnlich dem Konto für jedermann: "Ohne Konto bleibt Asylbewerben nur die Möglichkeit, Rechnungen gegen eine Gebühr bei den Banken direkt einzuzahlen." Auch die Mitgliedschaft in Vereinen sei fast nicht möglich. Dorothea Gabelmann: "Es kann doch nicht sein, dass bundesweit Asylbewerber unter einem Gesetz leiden, dessen Entstehungsgeschichte überhaupt nicht mit dem Asylrecht in Verbindung steht."
Einige Kritiker gehen noch weiter, sie werfen den Banken vor, dort sei man in den Chefetagen recht glücklich, sich auf das Geldwäschegesetz berufen zu können, schließlich würde ein „Asylbewerberkonto“ mehr Arbeit als Gewinn bedeuten.
Laut einer Schätzung des Vereins Pro Asyl werden durch das Geldwäschegesetz bundesweit ca. 100.000 betroffene Asylbewerber systematisch von der Kontoeröffnung ausgeschlossen.

Redakteur:

Mitja Schrader

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