Anlieger erhalten Beiträge zurück
Verwaltungsgericht Lüneburg gibt Klägern der Bürgerplattform Recht

Hartmut Ehlert (li.) und Monikas Schünemann von der Bürgerplattform gegen die STRABS freuen sich über das Urteil | Foto: Bürgerplattform
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lm. Hanstedt. Vier Jahre nach Ausstellung der Gebührenbescheide für den Ausbau des Louis-Gellersen-Wegs und des Hanseatenwegs in Hanstedt hat das Verwaltungsgericht in Lüneburg den Klägern nun Recht gegeben. Somit erhalten all diejenigen Anlieger, die gegen die Gemeinde vor dem Gericht geklagt haben, ihre geleisteten Beiträge zurück.

In seinem Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) der Gemeinde an sich nicht zu beanstanden sei. Der Ausbau der beiden Straßen habe die Funktion für die Anlieger jedoch nicht verbessert. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um den Bewohnern Beiträge abverlangen zu können.

Monika Schünemann und Dirk Treue, die sich im Vorstand des „Vereins Bürgerplattform gegen die STRABS in Hanstedt“ engagieren, waren als Kläger selbst am Verfahren beteiligt.
"Es ist eine tiefe Genugtuung, nach so langer Zeit bestätigt zu bekommen, dass man tatsächlich im Recht ist", so Schünemann. Durch das Urteil dürfte auch die Zahl derer steigen, die sich bei künftigen Ausbauten vor Gericht zur Wehr setzen werden.

Dirk Treue spricht von einem Signal an die Gemeinde: "Zwar ist die STRABS grundsätzlich nicht rechtswidrig, jedoch zeigt das Urteil, dass selbst, nachdem die Kommune für viel Geld ein externes Beratungsunternehmen in den Planungsprozess einbezogen hat, die Maßnahme noch immer erfolgreich beklagt werden konnte."

Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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