Samtgemeinderat Hanstedt hält am eigenen Ganztagsschulen-Modell fest / Gebühren steigen moderat
"Zunächst bleibt (fast) alles beim Alten"

Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus stellt die Lösung vor, auf die sich der Samtgemeinderat verständigt hat | Foto: mum
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mum. Hanstedt. Nach großer Beteiligung der Elternschaft an den Informationsveranstaltungen zum Thema "Ganztagsschulen in Niedersachsen - verlässliche Grundschulen mit hortähnlicher Betreuung" und der anschließenden Elternbefragung, in denen sich die Eltern mit großer Mehrheit für den Erhalt der bisherigen Angebote (verlässliche Grundschulen mit hortähnlicher Betreuung) an den Grundschulen in Egestorf und Hanstedt ausgesprochen haben, hat nun der Samtgemeinderat Hanstedt eine Entscheidung getroffen.
"In seinem einstimmigen Beschluss respektiert der Samtgemeinderat den Elternwunsch, die bisherige nachschulische Betreuung unverändert beizubehalten, und stellt den Antrag auf Einführung der offenen Ganztagsschule in den Schulen Egestorf und Hanstedt zunächst zurück", so Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus. An dem grundsätzlichen Ziel, der Einführung der offenen Ganztagsschule nach dem Modell 2 (offene Ganztagsschule mit zusätzlicher Früh- und Nachmittagsbetreuung) werde aber festgehalten.
Die Mehrkosten für das aktuelle Modell werden gemäß überwiegendem Elternwunsch über höhere Elternbeiträge ausgeglichen. Sie sollen sozial gestaffelt werden. Deshalb wird die Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Betreuungsangeboten für Schulkinder in der Samtgemeinde Hanstedt zum kommenden Schuljahr geändert. Der Elternbeitrag je angefangener Betreuungsstunde in Höhe von bisher einem Euro erhöht sich auf 1,50 Euro. Die Ermäßigung von 30 Prozent für das zweite Kind in der Betreuung wird auf 50 Prozent erhöht. Weitere Kinder zahlen wie bisher keinen Beitrag.
"Die Ratsmitglieder zeigten sich sehr zufrieden mit dem ausführlichen und intensiven Diskussionsprozess", so Muus. Allen Beteiligten - Schulträger, Schule und Elternvertretungen - sei nach den jüngsten Äußerungen auf Bundes- und Landesebene zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen aber klar, dass die Gespräche fortgeführt werden müssen. "Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgelegte Einführung des Rechtsanspruches bis 2025 kommt schneller, als man denkt, und qualitativ hochwertige Konzepte müssten auch intensiv erarbeitet werden", so Muus.

Eine Samtgemeinde mit zwei Modellen

In der Samtgemeinde Hanstedt bestehen aktuell zwei Modelle - in Brackel die erste im Landkreis Harburg eingerichtete Ganztagsschule mit außerschulischen Angeboten und in Egestorf und Hanstedt jeweils Grundschulen mit einer hortähnlichen Betreuung. Für die Ganztagsschule dürfen nach Erlass keine Elternbeiträge (Ausnahme Mittagessen) erhoben werden, für die hortähnliche Betreuung gibt es eine Richtlinie der Samtgemeinde, wonach je Betreuungsstunde ein Euro von den Eltern zu zahlen ist (ebenfalls zuzüglich der Kosten für das Mittagessen). Diese Gebühren werden jetzt angehoben. Ebenfalls unterscheiden sich die Betreuungsangebote im Stundenumfang. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor die Mittel des Landes für die Ganztagsschule nicht reichen, sondern auch hier die Samtgemeinde einen Zuschuss gewährt, um die Kosten zu decken", so Olaf Muus. In der Vergangenheit sei die Ganztagsschule mit außerschulischen Angeboten das teurere Modell gegenüber der hortähnlichen Betreuung gewesen. "In den letzten Jahren hat sich dies deutlich verändert", so Muus.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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