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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Droht Hanstedter Schnucken die "Obdachlosigkeit"?

Annerose Kröger steht vor dem offenen Stall. Der Landkreis fordert unter anderem den Abriss des Gebäudes und der Zäune
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Die Hanstedter und viele Ausflügler schätzen die Schafweide an der Straße "Am Faßenberg" sehr. Gemeinsam mit ihrem verstorbenen Mann Franz-Josef hat Annerose Kröger dort Ende der 1990er Jahre einen Ort der Ruhe geschaffen. Etwa 30 Heidschnucken grasen dort, während Spaziergänger auf Holzbänken Platz nehmen. Doch der Landkreis will dem ein Ende bereiten. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Und weil die Krögers keine Landwirte sind, dürfen sich dort weder Unterstand noch Zäune befinden. Immerhin: Nachdem der Konflikt seit zwei Jahren schwelt, könnte es jetzt doch noch eine Einigung geben.

mum. Hanstedt. Für viele Touristen, aber auch für die Hanstedter selbst, befindet sich einer der schönsten Flecken Natur nur wenige Minuten Fußweg vom Dorfzentrum entfernt. An der Straße "Am Faßenberg" besitzt Annerose Kröger eine etwa zwei Hektar große Weide. Etwa 30 Heidschnucken haben dort ihr Zuhause gefunden. Erworben hatte das Grundstück 1996 Annerose Krögers Ehemann Franz-Josef. Viele Hanstedtern dürfte der Name bekannt sein. Kröger, der im Herbst vergangenen Jahres im Alter von 77 Jahren verstarb, war Besitzer des riesigen Dorfkrugs. Kröger konnte die Arbeiten am Dorfkrug aus unterschiedlichen Gründen nicht beenden und verkaufte ihn im Sommer 2016 an "Killtec"-Gründer Günther Killer.
"Die Weide hatte mein Mann sehr gern", erinnert sich Annerose Kröger. "Er wollte den Hanstedtern einen Ort zum Ausruhen und Verweilen schenken." Zudem habe er es sehr schade gefunden, dass auf der beliebten Heidefläche Töps, die nur wenige hundert Meter weiter beginnt, keine Heidschnucken mehr zu finden sind. "Mein Mann war der Meinung, dieses Tiere gehören einfach hier her."
Und tatsächlich: Der Plan von Franz-Josef Kröger ging auf. Täglich spazieren viele Menschen entlang der Weide und beobachten das Treiben der Tiere und ihrer Jungen. Wer möchte, kann dazu auf einer der Holzbänke Platz nehmen, die Kröger, beziehungsweise die Interessensgemeinschaft Hanstedt, aufstellen ließ.
Doch vielleicht ist das bald alles Geschichte. "Der Landkreis hat mich aufgefordert, einen Schuppen, den offenen Stall und die Zäune zu entfernen", so Annerose Kröger. Für den Fall der nicht fristgemäßen Beseitigung droht der Landkreis ein Zwangsgeld an. Die Begründung: "Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet 'Garlstorfer Wald' sowie im Grund- und Quellwasserschutzgebiet. Der Flächennutzungsplan weist für dieses Gebiet Landwirtschaft aus." Eine Bebauung des Grundstückes und die Nutzung zur Tierhaltung sei baurechtlich durch den Grundstückseigentümer im Außenbereich nicht zulässig, weil es sich um keinen Landwirt handelt. Wären die Krögers Landwirte, wäre wohl nichts an der derzeitigen Nutzung einzuwenden.
Ein Nachbar hatte sich vor zwei Jahren beim Landkreis beschwert und damit den Stein ins Rollen gebracht. Seitdem versucht die Witwe gegen den Bescheid vorzugehen. "Ich kann das nicht verstehen", sagt Annerose Kröger. "Ich habe nicht vor, das Grundstück zu bebauen. Mir geht es nur um die Tiere." Zudem sei die Fläche bereits von den Vorbesitzern ähnlich genutzt worden. "Ohne Stall und Zaun müssen die Tiere weg." 
Unterstützung bekommt Annerose Kröger von Hanstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus. Er hofft, dass sie und der Landkreis einen Kompromiss finden. "Für unseren Ort ist diese Fläche in ihrem jetzigen Zustand unbedingt erhaltenswert." 
Auf WOCHENBLATT-Nachfrage teilte Landkreis-Sprecherin Andrea Deutschmann mit: "Wir möchten betonen, dass sich der Landkreis bemüht hat, eine Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. So hatte die Bauverwaltung dem Eigentümer eine auf mehrere Jahre befristete Duldung der bisherigen Nutzung angeboten.Voraussetzung wäre gewesen, dass der Eigentümer eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis geschlossen hätte." Doch Franz-Josef Kröger blieb damals stur. Statt einer Einigung legte er Widerspruch ein. "Dieser wurde geprüft und die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung festgestellt", so Deutschmann. Damit stehe der heutigen Eigentümerin frei, den Rechtsweg weiter zu beschreiten und Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg zu erheben. Aber Deutschmann sieht noch eine andere Möglichkeit: "Auch eine außergerichtliche Einigung mit der erwähnten Möglichkeit einer zeitlich befristeten Duldung ist immer noch möglich", so die Sprecherin.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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