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Wer hat denn jetzt Vorfahrt? Neue Verkehrsführung sorgt in Hanstedt für Verwirrung!

Achtung: Auf der „Alten Schulstraße“ in Hanstedt gilt jetzt „rechts vor links“
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  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mum. Hanstedt. „Was ist denn jetzt los?“ fragten sich kürzlich Autofahrer in Hanstedt. Die Verkehrsführung rund um das Dorfzentrum wurden geändert. „Allerdings ohne darauf ausreichend hinzuweisen“, so die Kritik einzelner Bürger. Das WOCHENBLATT fragte im Rathaus nach.
Die Gemeinde hat beim Landkreis als zuständiger Straßenverkehrsbehörde die neue Beschilderung der „Alten Schulstraße“ und der Straße „Bei der Kirche“ zwischen der „Buchholzer Straße“ (Kindergarten) bis zur Einmündung in die „Rathausstraße“ (Kaufhaus Dittmer) beantragt. „Anlass war ein Antrag im Samtgemeinderat, das auf allen Straßen, an denen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche liegen, die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometern reduziert werden soll“, sagt Horst-Elert Stödter.
Die Straßenverkehrsbehörden können laut Stödter innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen. „In den hier betroffenen Straßen herrscht ein hoher Querungsbedarf und die Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte ist nicht zu unterschätzen“, so der stellvertretende Gemeindedirektor. Vor diesem rechtlichen Hintergrund sei die Erlaubnis durch den Landkreis erteilt wurden.
Stödter kann die Verwirrung nicht nachvollziehen. Denn allgemein gelte, dass Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit Tempo-30-Zonen rechnen müssen. Außerdem sei innerhalb von Tempo 30-Zonen an Einmündungen und Kreuzungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gültig.
Für den Bereich „Alte Schulstraße“ gebe es laut Stödter zwei Ausnahmen: Das Hinausfahren aus Grundstückseinfahrten und für das Einfahren vom „Rüthersweg“ in die „Alte Schulstraße“. „Der Rüthersweg mündet in die Alte Schulstraße nicht höhengleich ein“, so Stödter. „Dort wurde ein abgesenkter Bordstein eingebaut. Folglich haben dort die Verkehrsteilnehmer in der „Alten Schulstraße“ Vorfahrt. An der Einmündung der Straße „Am Steinberg“ auf die Straße „Bei der Kirche“ sei ein höhengleicher Anschluss. Daher gelte dort die Regel „rechts vor links“.
Um am Gefahrenpunkt der Kreuzung „Alte Schulstraße/Am Steinberg“ auf die geänderte Vorfahrtregelung aufmerksam zu machen, wurde vorübergehend in allen vier Richtungen das Verkehrszeichen „Zeichen 102“ (ein rotes Dreieck mit einem Kreuz) aufgestellt. Das bedeutet, dass es sich um eine Kreuzung oder eine Einmündung mit Vorfahrt von rechts handelt. Bisher hatten die Verkehrsteilnehmer der „Alten Schulstraße“ Vorfahrt. Die entsprechenden Haltelinien wurden bereits entfernt.“

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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