Gefährliche Körperverletzung: Täter (34) aus Harsefeld entgeht knapp einer Haftstrafe

Der Griff zur Flasche führte zu einem Gewaltexzess   Foto: jd
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jd. Harsefeld/Buxtehude. Der Alkohol hätte einen 34-jährigen Harsefelder beinahe wieder hinter Gitter gebracht: Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte im volltrunkenen Zustand den Lebensgefährten (62) seiner Mutter geschlagen, getreten und gewürgt. Anschließend prügelte er auf die Mutter (56) ein und wehrte sich mit Spucken und Beißen gegen die Festnahme. Jetzt stand er wegen seines Suff-Ausrasters vor dem Schöffengericht in Buxtehude. Der Haupttatvorwurf: gefährliche Körperverletzung. Die anderen Anklagepunkte wie Widerstand gegen Beamte, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung fielen da kaum noch ins Gewicht. Dass es am Ende nur bei einer Bewährungsstrafe (22 Monate, ausgesetzt auf vier Jahre) blieb, hat der Angeklagte dem Wohlwollen des Gerichts zu verdanken.

Die Alkoholsucht zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben von Rainer N.* Immer wieder brachten ihn im Rausch verübte Gewalttaten mit dem Gesetz in Konflikt. Zuletzt saß er 2013 im Maßregelvollzug, wurde dort therapiert. Er kam auf Bewährung frei, blieb bis zum Ablauf der Bewährungsfrist im August 2016 trocken. Dann wieder der Griff zur Flasche. An einem Dezemberabend langte er richtig zu. Nach einem Streit in einem Lokal reagierte N. seine Wut an der eigenen Familie ab. Der Gutachter ermittelte für den Tatzeitpunkt zwischen 2,15 und 2,8 Promille.

Nachts gegen halb eins klingelte N. an der Haustür seiner nebenan wohnenden Mutter. Als deren Lebenspartner öffnete, bekam dieser von N. unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Dann brach über das Opfer ein Gewaltexzess herein: N. ließ von dem Mann auch nicht ab, als dieser bereits am Boden lag. Schließlich würgte er den 62-Jährigen, bis der keine Luft mehr bekam. "Ich verspürte regelrechte Todesangst", schilderte das Opfer die dramatischen Minuten: "'Ich bringe dich um', hat er gerufen."

Der Täter hörte erst auf, als seine Mutter mit einem Schrubber auf ihn losging. Das Opfer ergriff die Flucht. Auch die Mutter erlitt schwere Blessuren. Der genaue Tathergang ließ sich vor Gericht jedoch nicht rekonstruieren. Die Mutter berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Doch N. muss ordentlich zugelangt haben: "Das Wohnzimmer war verwüstet, die Mutter lag mit blutigem Gesicht unbekleidet auf dem Fußboden", berichtete einer der alarmierten Polizeibeamten.

Der Angeklagte räumte vor Gericht die Taten ein, machte aber Erinnerungslücken geltend. Dafür wusste er noch, warum er auf den Lebenspartner seiner Mutter losgegangen war: "Er nutzt meine Mutter finanziell aus. Das ging mir auf den Zeiger."
Diese Wut hat sich gelegt: Beide Männer bekundeten vor Gericht, sich wieder bestens zu verstehen. "Wir grillen zusammen, basteln gemeinsam an unseren Fahrzeugen", erklärte das Opfer. Auch das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei wieder gut.

Dieser Aussage und dem Rat des Gutachters, ihn ambulant zu therapieren, hat N. letztlich zu verdanken, dass es bei einer Bewährungsstrafe blieb. "Sie sind knapp am Strafvollzug vorbeigeschliddert" erklärte Richter Erik Paarmann: "Wie kamen sie angesichts ihrer Vorgeschichte überhaupt auf die Idee, Alkohol zu trinken?"
Die Bewährung ist an die Auflage gebunden, dass N. seine Alkoholsucht durch einen Therapeuten behandeln lässt. Der Gutachter empfahl, N. zu kontrollieren, ob er abstinent bleibt: "Was bei ihm offenkundig wirkt, ist Druck seitens der Justiz."
Richter Paarmann machte N. unmissverständlich klar, dass dies seine letzte Chance sei: "Wenn Sie sehen wollen, wie Ihre Kinder aufwachsen, müssen Sie die Finger vom Alkohol lassen."

* Name v.d. Red. geändert

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Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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