++ A K T U E L L ++

Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

"Geruch schadet nicht" - Wie geht es nach GIRL-Urteil weiter?

Kühe verursachen - wie andere Stalltiere auch - Gerüche. Bei der GIRL geht es darum, wie viel "Landluft" zulässig ist   Foto: jd
  • Kühe verursachen - wie andere Stalltiere auch - Gerüche. Bei der GIRL geht es darum, wie viel "Landluft" zulässig ist Foto: jd
  • hochgeladen von Jörg Dammann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

(jd). Hoffnung in den Dörfern: Nachdem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Auslegung der Geruchsimmissions-Richtlinie, besser bekannt unter dem Kürzel GIRL, vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) aufgehoben wurde, fragen sich Verwaltungen und Politiker in der Region, welche Konsequenzen aus dem höchstrichterlichen Urteil zu ziehen sind. Bisher hatte die "Mief-Richtlinie" oftmals verhindert, dass Landwirte ihre Höfe erweitern, Baulücken in den Dörfern geschlossen werden oder Gemeinden Neubaugebiete ausweisen können (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). Wird nun alles besser in Sachen GIRL? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich die CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) auf einer Veranstaltung in Ohrensen.

Zumindest die Landwirte können hoffen: Die Richter des BVG halten im Gegensatz zu ihren Lüneburger Kollegen den Neu- oder Ausbau von Ställen für zulässig, wenn sich damit die Gesamtbelastung durch Geruchs-Immissionen nicht erhöht.
Nach wie vor schwierig bleibt die Ausweisung von Neubaugebieten: Hier machte Immissions-Experte Prof. Dr. Jörg Oldenburg aus Oederquart den knapp 70 Zuhörern auf dem Info-Abend in Ohrensen wenig Hoffnung. Ist laut den theoretische Rechenwerten eine Überschreitung der GIRL-Geruchs-Grenzwerte zu erwarten, wird die Ausweisung eines Neubaugebietes auch weiterhin nicht zulässig sein - vorerst jedenfalls.

Nach Ansicht vieler Bürgermeister aus den betroffenen Gemeinden ein Unding - zumal in anderen Teilen des Landes GIRL offenbar kaum ein Thema ist. Aufgrund des Lüneburger Richterspuchs sei die Auslegungspraxis im Elbe-Weser-Raum besonders rigoros, so Helmut Dammann-Tamke, CDU-Fraktionschef im Stader Kreistag.

Er wundert sich: Wenn es auf Bundesebene möglich sei, Lärm-Obergrenzen hochzuschrauben, um in Städten eine Verdichtung der Wohnbebauung zu erreichen, müsse in ländlichen Regionen auch etwas beim Thema Gerüche möglich sein. "Lärm ist erwiesenermaßen gesundheitsschädlich - und trotzdem werden Vorschriften gelockert", so Dammann-Tamke: "Bei Gerüchen gebe es keinen Nachweis einer Gesundheitsgefährdung - und dennoch wird hier besonders stark reglementiert."

• Auch die FWG will erreichen, dass sich die Politik mit dem Thema GIRL beschäftigt. Die Freien Wähler haben beantragt, dass sich der Bau- und Wegeausschuss des Landkreises auf seiner Sitzung am Dienstag, 17. Oktober, um 8.30 Uhr, im Kreishaus (Sitzungssaal "Elbe") mit den Auswirkungen des OVG-Urteils befasst.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.