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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Kein Zufall: Geburtstag 1.1. - Mehr als 2.000 Flüchtlinge in den Kreisen Harburg und Stade können Neujahr "reinfeiern"

Haben am Neujahrstag offiziell Geburtstag (v.li.): Die Flüchtlinge Sado, Ahmet, Khalid und Khalaf | Foto: jd
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  • Haben am Neujahrstag offiziell Geburtstag (v.li.): Die Flüchtlinge Sado, Ahmet, Khalid und Khalaf
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jd. Harsefeld. Der 1. Januar als Geburtsdatum ist hierzulande etwas Besonderes: Wer als „Neujahrsbaby“ das Licht der Welt erblickt hat, gilt als Glückskind. Als Geburtstagskinder in das Neue Jahr „reinfeiern“ könnten auch vier Bewohner einer Harsefelder Asylbewerberunterkunft: Die vier kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei und dem Irak haben alle an Neujahr Geburtstag. Ein Wahnsinns-Zufall? Keineswegs: Der 1.1. ist von Amts wegen in ihre Papiere eingetragen.

Khalid hat am morgigen Neujahrstag Geburtstag. Sein Freund Khalaf ebenfalls. Und auch in den Papieren von Sado und Ahmet, die mit den beiden unter einem Dach wohnen, ist der 1. Januar als Geburtsdatum eingetragen. Der Grund: Die jungen Männer kennen ihr genaues Geburtsdatum nicht. Da in Deutschland aber alles seine Ordnung haben muss, werden Tag und Monat kurzerhand amtlich auf den Neujahrstag festgesetzt. So leben allein im Landkreis Stade 762 erwachsene Ausländer, die an Neujahr Geburtstag haben. Statistisch gesehen dürften davon höchstens 20 tatsächlich am 1. Januar geboren worden sein. Im Landkreis Harburg sind die Zahlen noch eindrucksvoller: Dort haben 1.403 von rund 3.000 Flüchtlingen in ihren Papieren den 1. Januar als Geburtsdatum stehen.

„Das ist eine EU-weite Regelung“, erläutert Dezernentin Nicole Streitz, der im Landkreis Stade die Ausländerbehörde unterstellt ist: „Etliche Asylbewerber können bei der Erfassung der Daten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur ihr Alter nennen und besitzen keine Ausweispapiere.“ Wenn das Alter einigermaßen plausibel erscheine, werde in die deutschen Dokumente das passende Geburtsjahr mit dem 1. Januar als Geburtstag eingetragen. Laut Streitz gibt es aber auch zahlreiche Flüchtlinge, die einen Pass ihres Heimatlandes mit dem Geburtsdatum 1. Januar vorlegen: „Das sind überwiegend türkische Staatsbürger, die aus den Kurdengebieten stammen.“

In den kurdischen Bergdörfern gebe es so gut wie keine staatliche Verwaltung, berichtet Ahmet, der in der Türkei aus politischen Gründen verfolgt wurde. Da Eltern nirgendwo ihre neugeborenen Kinder amtlich anmelden können, interessiere es auch niemanden, an welchem Tag jemand geboren werde, so Ahmet. Die türkische Gendarmerie rücke alle paar Jahre an und nehme eine provisorische Registrierung vor. Erst wenn eine Heirat ansteht oder jemand für das Militär rekrutiert werden soll, werden amtliche Papiere ausgestellt - ebenfalls mit dem 1. Januar als Geburtstag. In einigen KurdenRegionen soll ein Fünftel der Bevölkerung an Neujahr Geburtstag haben.

Ahmets Mitbewohner aus Harsefeld stammen zwar aus dem Irak, doch dort ist die Situation ähnlich wie in der Türkei. Ihren Geburtstag werden sie am morgigen Neujahrstag nicht feiern. Warum auch? In ihrer Heimat ist es nicht üblich, solch ein Fest zu begehen, selbst bei denen nicht, die ihr exaktes Geburtsdatum kennen. „Es gibt bei uns viele andere schöne Gründe, ein Fest zu feiern“, sagen die vier. Außerdem ist der 1. Januar für sie ohnehin kein besonderes Datum: Die Kurden feiern das neue Jahr erst am 21. März - mit dem für sie wichtigsten Fest von allen: dem Frühlingsfest „Nawroz“.

• Zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden am morgigen 1. Januar 18 Jahre alt. Welche Konsequenzen das hat, lesen Sie in einer der kommenden WOCHENBLATT-Ausgaben

Haben am Neujahrstag offiziell Geburtstag (v.li.): Die Flüchtlinge Sado, Ahmet, Khalid und Khalaf | Foto: jd
Die amtlichen Dokumente beweisen: Geburtsdatum 1. Januar | Foto: jd
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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