Negative Überraschung zum ersten Schultag
Maskenbefreiung: Grundschülerin aus Kakerbeck durfte ohne neues Attest nicht am Unterricht teilnehmen

Zutritt nur mit neuem Attest: Michael und Heidi Stenzaly können nicht verstehen, dass die Schule bei Tochter Lotta nicht kulanter reagiert hat | Foto: Stenzaly
  • Zutritt nur mit neuem Attest: Michael und Heidi Stenzaly können nicht verstehen, dass die Schule bei Tochter Lotta nicht kulanter reagiert hat
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jab. Bargstedt/Kakerbeck. Es sollte ein toller erster Schultag nach den großen Ferien werden. Für Lotta Stenzaly (9) aus Kakerbeck wurde er allerdings zu einer traurigen Odyssee. Denn das Mädchen, das die Bargstedter Grundschule besucht, ist krank, braucht daher keine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Doch ihr Attest, das sie vor rund eineinhalb Jahren in der Schule abgegeben hat, sollte auf einmal nicht mehr gültig sein. Und nicht einmal mit ihrem negativen Corona-Test durfte Lotta am Unterricht teilnehmen.

Lottas Mutter, Heidi Stenzaly, ist sauer: "Eineinhalb Jahre hat sich niemand um das Attest gekümmert und nun sollten wir von einem Tag auf den anderen ein neues besorgen." Am Mittwochnachmittag vor Schulbeginn hatte sie eine Nachricht von Lottas Klassenlehrerin auf dem Anrufbeantworter. Die Grundschülerin solle am Donnerstag einen erneuerten Nachweis über ihre Maskenbefreiung mitbringen. Doch da hatte die Praxis von Lottas Arzt bereits geschlossen. Da in der Schule ohnehin eine Testpflicht besteht, brachte Vater Michael seine Tochter am Donnerstag in die Schule. Die Mutter wollte sich für den nächsten Schultag um ein Attest kümmern.

Vor der Schule verabschiedet, musste Michael Stenzaly seine Tochter schon nach kurzer Zeit wieder abholen. Denn die Klassenlehrerin schickte die Schülerin wieder nach draußen. Kein neues Attest, keine Schule. Also fuhr der Vater mit seiner Tochter nach Jork zum Arzt, besorgte das Papier und brachte Lotta zurück. Nun durfte sie endlich in die Klasse - mit gut zwei Stunden Verspätung.

Die Frage, die bleibt: Hätte die Schule nicht kulanter reagieren können? Schließlich ist Lottas Krankheit bekannt und ein negativer Test lag ebenfalls vor. Die Grundschule selbst äußerte sich nicht zu dem Vorfall. Dafür meldete sich aber die Pressestelle des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung in Lüneburg. Dort sei der Fall bereits bekannt. "Die Schule hat hat lediglich konform reagiert und hatte keinen Spielraum", so die Aussage.

Am 24. August habe es eine neue Rundverfügung gegeben. Danach gilt, dass Atteste zur Maskenbefreiung alle sechs Monate erneuert werden müssen. Vorher gab es diese Regelung so nicht. "Im aktuellen Ministerbrief, der an Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler gerichtet ist, ist dieses besondere Sicherheitsnetz zum Schulstart vorgesehen, da eine Restunsicherheit über mögliche Auswirkungen von Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten besteht", hieß es weiter. Dieses Sicherheitsnetz bestehe neben der täglichen Selbsttestung der Schüler vor Schulbeginn an den ersten sieben Schultagen und der anschließenden dreimaligen Selbsttestung pro Woche auch in einer Ausweitung des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung und ist vorerst bis zum 22. September vorgesehen.

Da der Zeitpunkt der Veröffentlichung in die Ferien fiel, wurden die Lehrer erst kurz vor Schulstart durch die Schule informiert. Die Klassenlehrerin habe der Familie daher erst am Tag vor Schulstart auf den AB gesprochen. Die Sprecherin weist allerdings auch daraufhin, dass die Verfügung über das Bildungsportal Niedersachsen öffentlich zugänglich sei. Die Eltern hätten sich dort informieren können. Sie könne den Unmut der Eltern verstehen, dennoch sei keine Ausnahme möglich, so die Sprecherin.

Kommentar: Ausnahmen bestätigen die Regel

Schnelle Nachrichten via Internet - immer und überall. Wir haben uns daran gewöhnt, dass wir über alle Neuigkeiten sofort informiert werden. Viele haben eine Erwartungshaltung entwickelt und zeigen sich empört, wenn ihnen die Infos nicht von allein ins Haus bzw. aufs Handy "flattern". Dabei gilt jedoch: Jeder Bürger ist verpflichtet, sich selbst zu informieren. Der Meinung bin ich grundsätzlich auch. Aber nicht im Fall von Lotta und ihren Eltern. Die Eltern von Schulkindern wurden in der Corona-Vergangenheit wöchentlich, beinahe täglich mit neuen Infos bombardiert. Im Falle des Attests zur Maskenbefreiung war das aber nicht der Fall. Dass die Familie somit nicht ständig kontrolliert, ob die Regelung noch gültig ist, ist nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hätte die Schule bzw. das Landesamt eine Ausnahme machen können. Schließlich ist Lotta keine Unbekannte, war frisch getestet und das neu Attest wäre am nächsten Tag abgegeben worden. Jaana Bollmann

Corona-Impfung: Was denken Schüler darüber?

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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