Zerstörte Krähennester in Buxtehude: Landkreis prüft Einleitung eines Bußgeld-Verfahrens

Ärgert sich über die zerstörten Nester: Maren Hohmann vor dem Baum mit den gestutzten Ästen   Foto: jd
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jd. Buxtehude. Über die mutmaßliche Zerstörung von Krähennestern beklagte sich kürzlich WOCHENBLATT-Leserin Maren Hohmann ("Kettensäge gegen Krähennester"). Daraufhin gab es Kritik an der Berichterstattung - seitens einer Mit-Eigentümerin des betreffenden Grundstücks und des sich darauf befindlichen Mehrfamilienhauses. Doch dieser Schuss ging nach hinten los: Denn die Buxtehuderin hat selbst zugegeben, dass in den ausgelichteten Bäumen zwei im Bau befindliche Krähennnester vorhanden waren. Nun muss sie mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren seitens des Landkreises rechnen.

"Wo ist denn nun der Schaden?", fragt Irene S.* in ihrem Schreiben. Die Eigentümerversammlung habe bereits im vergangenen Jahr beschlossen, die besagten Bäume in einem Buxtehuder Wohngebiet zu beschneiden. Es seien immer wieder Äste abgebrochen. Sie stellt die rhetorische Frage: "Was ist denn nun wichtiger? Menschen, die durch abbrechende Äste verletzt werden könnten, oder Krähennester?" Spätestens nach der Lektüre des WOCHENBLATT-Artikels hätte Irene S. klar sein müssen: Ihre Art der Güterabwägung frei nach dem vermeintlich gesunden Menschenverstand ist der falsche Weg.

Vogelnester stehen nun einmal unter einem besonderen Schutz - und wer sie antastet, gerade zur Brutzeit, muss gute Gründe vorbringen, um eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde zu erhalten. Eine Genehmigung zur Beseitigung der Vogelnester lag im Buxtehuder Fall laut Auskunft des Landkreises aber nicht vor.
Dazu erklärt Kreissprecher Christian Schmidt: "Um Gesundheit und Leben von Menschen zu schützen, lässt das Naturschutzrecht ausdrücklich Ausnahmen zu. Vor einer Entscheidung muss die Situation aber im Einzelfall von der Naturschutzbehörde geprüft werden." Gerade im Zusammenhang mit der "Krähenproblematik" könnten sich mehrere Gründe für eine Ausnahme ergeben, so Schmidt.

Da die Eigentümergemeinschaft bzw. die von ihr beauftragte Hausverwaltung es offenbar unterlassen hat, sich an die Naturschutzbehörde zu wenden, prüft nun der Landkreis den Sachverhalt. Die Zerstörung der Nester könne als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden werden, so der Pressesprecher. Er schildert das weitere Vorgehen: "Der Landkreis Stade wird voraussichtlich ein Ordnungswirdrigkeiten-Verfahren gegen den wahrscheinlichen Verursacher eröffnen."

* Name v. d. Red. geändert.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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