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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Das große Hort-Dilemma - Gemeinden kritisieren Gesetz: Klassenzimmer ja, Hort-Gruppenraum nein

In Buxtehude werden Kinder nicht im Hort, sondern der Offfenen Ganztagsschule betreut | Foto: Farah/Hansestadt Buxtehdue
  • In Buxtehude werden Kinder nicht im Hort, sondern der Offfenen Ganztagsschule betreut
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jd/tk. Landkreis. Die Vorstellung scheint absurd zu sein: Der Staat schreibt Hauseigentümern vor, wann und zu welchen Zwecken sie die Zimmer ihres Eigenheimes nutzen dürfen. Doch diese übersteigerte Form amtlicher Regulierungswut gibt es - allerdings nicht im privaten Bereich, sondern bei der öffentlichen Nutzung von Gebäuden. Es geht um die Schulen: Sie gehören überwiegend den Kommunen. Die dürfen über ihr Eigentum aber nicht frei verfügen. Ein Beispiel aus Harsefeld macht den bürokratischen Wahnsinn deutlich: Dort würde die Gemeinde gern ein, zwei Klassenzimmer in einer Grundschule nach dem Unterricht als Horträume verwenden, doch die gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen lassen das nicht zu.

"Wir sind gesetzlich gezwungen, unsere Grundschulen nachmittags leerstehen zu lassen", sagt Harsefelds Ratshauschef Rainer Schlichtmann: "Dabei wären die Räume ideal für Hortgruppen." Wie viele Kommunen im Landkreis möchte Harsefeld auf den ständig wachsenden Bedarf der Eltern nach einem Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter reagieren. Während der Staat die Kinderbetreuung im Vorschulalter sogar gesetzlich garantiert, um vor allem für Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, werden viele Eltern im Regen stehen gelassen, sobald ihre Kinder die Grundschule besuchen.

Praktiker aus den kommunalen Verwaltungen wie Schlichtmann finden die strengen Hort-Vorschriften aus dem Kindertagesstättengesetz häufig überzogen. Sie fragen sich, warum ein- und derselbe Raum, der vormittags für Unterrichtszwecke ausreichend ist, am Nachmittag nicht von einer Hortgruppe genutzt werden kann. Solche hohen bürokratischen Hürden machen es den Gemeinden schwer, genügend Hortplätze anzubieten.

Hort ist Betreuung und Schule ist Bildung. Wer beides in einem Gebäude unter ein Dach bringen will - vormittags Grundschule und anschließend Hortbetreuung -, steht vor hohen bürokratischen Hürden. Ein Hort muss nach dem Kindertagesstättengesetz bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Räume erfüllen. Ein Klassenzimmer nach dem Unterricht einfach als Gruppenraum für Hortkinder nutzen, ist schier unmöglich.

So hat zum Beispiel die Hansestadt Stade extra gesonderte Horträume in den Schulen geschaffen, die ausschließlich für die Nachmittagsbetreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Doch nicht überall scheint die Lösung so einfach zu sein.
"Obwohl wir als Kommune der Hausherr sind, dürfen wir nicht über die Verwendung der Räume entscheiden", beklagt sich daher Harsefelds Rathauschef Rainer Schlichtmann. Er sucht für das kommende Jahr dringend - zumindest übergangsweise - nach ein oder zwei zusätzlichen Horträumen. Aber Hannover verbietet ihm, die kostengünstigste Lösung zu wählen.

"Stattdessen müssen für viel Geld an anderer Stelle Extra-Räume für den Hort gebaut werden", ärgert sich Schlichtmann über die in seinen Augen unnötige Verschwendung von Steuermitteln. Harsefeld ist kein Einzelfall: Schlichtmann weiß aus seinem Engagement beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) - dort ist er Vize-Präsident - von verschiedenen Kommunen, die aufgrund der rigorosen Bestimmungen zum Neubau von Kitas gezwungen sind, obwohl in den Grundschulen eigentlich genug Platz für die nachmittägliche Hortbetreuung vorhanden wäre. Ein Verstoß des NSGB bei den verantwortlichen Ministerien - zuständig sind das Kultus- sowie das Sozialressort - ist bislang erfolglos geblieben. Der kommunale Spitzenverband will weiter am Thema dran bleiben. Doch Schlichtmann fürchtet, dass Hannover die sture Blockadehaltung nicht aufgeben wird.

Die Hansestadt Buxtehude hat daher einen anderen Weg gewählt: Die städtischen Horte wurden geschlossen und die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder in die Offene Ganztagsschule (OGS) verlegt. Die strengen Vorschriften wurden damit umschifft. "Es geht uns nicht um Betreuung, sondern um Bildung und Chancengleichheit", sagt Claudia Blaß, Fachgruppenleiterin Schulen in der Stadtverwaltung. Ein Extraraum fürs Hortpersonal sei weniger wichtig als einheitliche und hohe pädagogische Qualitätsstandards aller Nachmittags-Angebote an den sechs Buxtehuder Grundschulen. So ist qualifiziertes Personal im Einsatz und die Betreuung wird nicht engagierten Hobbypädagogen überlassen. Jede Grundschule hat einen eigenen OGS-Koordinator, der Angebote von Sport und AGs über Hausaufgabenbetreuung bis hin zur gezielten Förderung plant und die erfolgreiche Umsetzung überwacht.

Die OGS hat sich in den vergangenen drei Jahren zum Erfolgsmodell entwickelt: Rund 800 Jungen und Mädchen bleiben nach dem letzten Pausengong in ihren Schulen. Der Buxtehuder Weg gilt niedersachsenweit als Vorzeigemodell.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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