Hoffnung nach GIRL-Urteil: Oberstes Gericht kippt rigorose Rechtspraxis

Tierhaltung erzeugt Gerüche. Bis zu welchem Grade diese zulässig sind, 
regelt die GIRL    Foto: jd
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jd. Sie bremst die ländliche Entwicklung aus und verhindert in den Dörfern den Neubau von Ställen und Wohnhäusern: Die sogenannte Geruchsimmissions-Richtline, kurz GIRL, schwebt wie ein Damoklesschwert über dem ländlichen Raum. Sie gibt Richtwerte vor für die zulässige Geruchsbelästigung, die von landwirtschaftlichen Betrieben ausgeht - speziell durch die Tierhaltung. Doch aus den Empfehlungen der GIRL sind aufgrund der Rechtsprechung inzwischen Grenzwerte geworden: Das für die Region zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die GIRL-Vorgaben in seinen Urteilen besonders restriktiv ausgelegt. Nun ist diese rigorose Rechtspraxis vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gekippt worden. Darf in den Dörfern jetzt gejubelt werden?

"Meine Freude ist erst einmal verhalten", sagt Uwe Arndt, Bürgermeister von Ahlerstedt, einer der größten ländlichen Gemeinden im Landkreis. Die Dörfer seiner Gemeinde sind in der Vergangenheit besonders von der GIRL betroffen gewesen. Den Landwirten und auch vielen Dorfbewohnern stinke diese "Mief-Richtline" gewaltig, meint Arndt: Sie verhindere die Erweiterung von Bauernhöfen und die Lückenbebauung in Dorflagen. Was die Entscheidung des BVG bringe, müsse zunächst genau geprüft werden.

Das BVG-Urteil - geklagt hatte ein Landwirt aus dem Nachbarkreis Rotenburg - stellt nun klar, dass ein neuer Stall auch dann errichtet werden darf, wenn die GIRL-Grenzwerte bereits überschritten sind. Allerdings seien zwei Vorgaben einzuhalten, so die Leipziger Richter: Es müsse eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner aufgrund der Geruchsimmisionen ausgeschlossen sein und die die Gesamtbelastung durch (Stall-)Gerüche dürfe nicht weiter steigen. Möglich wird das durch neue Filter- und Abluftanlagen. Dadurch kann selbst bei Erweiterungen von Stallbauten die Geruchsimmission reduziert werden.

Arndt hofft, dass mit dem Urteil zumindest den Landwirten geholfen ist: Doch auf der rechtlich sicheren Seite seien sie damit immer noch nicht, denn der Rotenburger Fall sei an das OVG Lüneburg zurückverwiesen worden. Allerdings müssen die dortigen Richter die Leipziger Entscheidung in einem neuen Urteil berücksichtigen.

Welche Konsequenzen der Richterspruch für die künftige Bebauung in den Dörfern hat, ist laut Arndt völlig offen: "Wir konnten in der Vergangenheit mehrere Planungen für Neubaugebiete und Lückenbebauung nicht umsetzen, weil der Landkreis bisher auf die strengen Vorgaben des OVG verwies. Wie das in Zukunft gehandhabt wird, müsse jetzt dringend geklärt werden." Die Kreis-Baudezernenten im Elbe-Weser-Dreieck hätten sich zwar schon vor dem Urteil auf eine Lockerung verständigt, doch die reiche nicht aus, so der Ahlerstedter Bürgermeister.  

Fatale Folgen für das Dorf

Welche fatalen Folgen die strenge Auslegung der GIRL für die Eigenentwicklung der Dörfer habe, zeige das Beispiel Ottendorf, so Arndt: "Dort können wir kein Neubaugebiet ausweisen und auch keine Lückenbebauung zulassen, weil sich die landwirtschaftlichen Betriebe quer über das ganze Dorf verteilen."

Einerseits werde immer gefordert, das dörfliche Leben zu erhalten, indem man der jungen Generation den Hausbau in ihrem Heimatort ermögliche, andererseits würden Bauwilligen mit der GIRL Steine in den Weg gelegt werden. Die klassische Dorfstruktur mit dem Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft gebe es irgendwann nicht mehr: "Wenn sich nichts ändert, versetzt GIRL manchem Dorf den Todesstoß." 

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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