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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Prozess um einen "Straßenraub"

Passiver Widerstand mit dem Gartenstuhl: Manfred Balzer setzt  sich gegen den anrückenden Bagger zur Wehr
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jd. Harsefeld. Grundeigentümerin klagt erfolgreich gegen Gemeinde: Straße darf nicht öffentlich genutzt werden. Vor Gericht landete jetzt ein ungewöhnlicher Fall von "Straßenraub". Wobei dieser Begriff wörtlich zu verstehen ist: Die Klägerin wirft dem Flecken Harsefeld vor, sich widerrechtlich ein Stück einer Straße angeeignet zu haben, das ihr gehört. Die Gemeinde beruft sich hingegen darauf, dass die Straße vor mehr als 30 Jahren für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden sein soll. Das Verwaltungsgericht in Stade gab jetzt der Klägerin Recht: Die Gemeinde muss das Teilstück herausgeben und dessen öffentliche Nutzung unterlassen. Außerdem soll der alte Straßenzustand wieder hergestellt werden. Damit wären knapp 40.000 Euro für die vor anderthalb Jahren erfolgte Straßensanierung womöglich zum Fenster hinausgeworfen.

Rückblende Sommer 2013: Manfred Balzer platziert sich mit seinem Gartenstuhl demonstrativ vor einen anrückenden Bagger. Mit seiner Baustellen-Blockade in Hollenbeck will er verhindern, dass die gerade angelaufenen Sanierungsarbeiten auf der Straße "Buttermoor" fortgesetzt werden. Die marode Asphaltdecke soll beseitigt und die Fahrbahn komplett erneuern werden. Balzers Protest richtete sich gegen die Gemeinde: Diese enteigne seine Frau Marion eiskalt durch die Hintertür, so sein Vorwurf. Ohne ihre Zustimmung vergreife sich die Gemeinde an ihrem Grundeigentum: einem 2,90 Meter breiten und knapp 50 langen Streifen auf der Fahrbahn.

Damals mussten die Balzers den Baggern weichen. Die Gemeinde drohte mit Regressforderungen, falls die Bauarbeiten nicht fristgemäß abgeschlossen werden können. Doch die beiden streitbaren Bürger ließen nicht locker und reichten Klage ein. Ein Angebot des Vorsitzenden Richters Kai-Uwe Klinge, sich auf einen Vergleich zu einigen, bei dem die Gemeinde eine "nicht kleinliche" Entschädigung zahlt, wies der Anwalt der Balzers zurück. Seinen Mandaten gehe es nicht ums Geld, so Dr. Holger Schwemer, sondern ums Grundsätzliche.

"Es gehört offenbar zum Stil dieser Gemeinde, Bürger bei straßenrechtlichen Problemen vor vollendete Tatsachen zu stellen", wetterte Schwemer. Das Ehepaar Balzer fühle sich durch das Verhalten der Behörden regelrecht "überfahren". Auch der Hinweis des Vorsitzenden Richters, dass ein Urteil nicht zum Rechtsfrieden beitrage, weil es keine praktikable Lösung beinhalte, änderte nichts an der Haltung: "Wir sind nicht vergleichsbereit", blieb Schwemer hartnäckig.

So musste ein Urteil her. Dessen schriftliche Begründung steht zwar noch aus. Aber die Richter ließen in der Verhandlung bereits durchblicken, dass sich alles letztlich um die Frage dreht, ob tatsächlich eine öffentliche Widmung stattgefunden hat. Die soll laut Gemeinde 1983 vollzogen worden sein. Damals wurden überall in Niedersachsen Straßen-Bestandsverzeichnisse angelegt. So sollte Ordnung in das bis dahin herrschende Chaos gebracht werden, denn in vielen Kommunen war nie schriftlich fixiert worden, welche Straßen allgemeinen genutzt werden dürfen.
Doch beim Eintrag im Harsefelder Verzeichnis ist seinerzeit offenbar geschlampt worden. Nach Auffassung der Stader Richter fehlen die formalen Kriterien, sodass keine förmliche Widmung erfolgt ist.

Trotz der "Klatsche" vor Gericht will die Gemeinde sich weiterhin um eine gütliche Einigung bemühen. "Unser Ziel ist eine einvernehmliche Lösung", erklärte Rathaus-Vizechef Bernd Meinke. Die Chancen dafür stehen nicht besonders gut, zumal der Anwalt der Gemeinde, der Stader Jurist Dr. Wolf von der Wense, mehr als deutliche Worte zur Motivation der Balzers fallen ließ: "Sie wollen doch nur die Gemeinde ärgern.

Passiver Widerstand mit dem Gartenstuhl: Manfred Balzer setzt  sich gegen den anrückenden Bagger zur Wehr
Trotz des Protestes wurde die Sanierung der Straße fortgeführt
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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