Geht "Proben-Posse" weiter?

Eine Wasserprobe aus dem Hahn? Das soll laut Landkreis Stade nicht zulässig sein
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jd. Brest. Landkreis will "Klatsche" vor dem Stader Verwaltungsgericht nicht hinnehmen. Die Brester "Proben-Posse" geht womöglich in die nächste Runde: Im Gerichtsverfahren um die Entnahme von Trinkwasser-Proben im örtlichen Kindergarten hat der zunächst unterlegene Landkreis Stade Rechtsmittel eingelegt. Beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde die Zulassung der Berufung beantragt. Damit will der Kreis das Urteil der ersten Instanz anfechten: Das Stader Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Gemeinde Brest in ihrer Kita keine zusätzliche Proben-Entnahmestelle anbringen muss. Bürgermeister Dieter Tomforde (SPD) klagte erfolgreich gegen eine Verfügung der Kreisbehörden. Nach seiner Ansicht reicht es aus, Proben aus einem Brausekopf zu ziehen, um das Wasser auf Legionellen-Keime zu untersuchen.

Jahrelang war es für das Kreis-Gesundheitsamt kein Problem, dort Wasser zu entnehmen. Doch plötzlich soll dieses Vorgehensweise nicht mehr zulässig sein. Der Landkreis verlangt nun die Installation eines kleinen Zapfhahns an einem Boiler, der die Dusche in der Kita mit Warmwasser versorgt. "Niemand konnte mir bislang plausibel erklären, was an dem bisherigen Prozedere falsch sein soll", ärgert sich Tomforde. Ihm geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.

Doch der Landkreis verschanzte sich beim ersten Verfahren hinter einem Berg von Verordnungen, DIN-Normen und technischen Richtlinien. Da diese Bestimmungen sich auf größere Trinkwasseranlagen beziehen und für die kleine Brester Kita nicht in Betracht kommen, holte sich der Kreis bei den Stader Richtern eine Abfuhr. Diese "Klatsche" will man im Stader Kreishaus offenbar nicht auf sich sitzen lassen: Dem Fall komme grundsätzliche Bedeutung zu, heißt es im Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht. Darin werden nun allerlei neue Vorschriften und Anweisungen bemüht, mit denen der Landkreis seine Position untermauern will.

Tomforde sieht die ganze Sache entspannt: Er setzt darauf, dass die Berufung gar nicht erst zugelassen wird. "Dann blieben sowohl dem Kreis als auch der Gemeinde unnötige Anwaltskosten erspart", meint der Bürgermeister.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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