Naturschutz kontra Landwirtschaft: Wäldchen im Südkreis Stade wird zum Zankapfel

Idyllisch schlängelt sich ein Bach durch den Hahnenhorst   Foto: jd
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jd. Wohlerst. Landwirtschaft kontra Naturschutz: Es ist der klassische Konflikt, der jetzt wieder einmal Thema in der Landkreis-Politik war. Zankapfel ist diesmal das kleine Waldgebiet Hahnenhorst südwestlich von Wohlerst (Gemeinde Brest). Der Kreistags-Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen kippte die Pläne der Kreisverwaltung, das Wäldchen sowie einige angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen. Mehrere Landwirte, die dort Ländereien besitzen bzw. gepachtet haben, hatten Einwände vorgebracht. Nach ihrer Ansicht würde eine strenge Unterschutzstellung sie in ihren Eigentumsrechten einschränken und die Existenz ihrer Betriebe gefährden. Sogar von "Enteignung" war die Rede.

Die Ausschuss-Mehrheit von CDU, FWG und FDP hat sich schließlich auf die Seite der Bauern geschlagen. Nun soll es beim Schutz von Tieren und Pflanzen wieder einmal die "Light-Variante" werden: eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das kennt man schon aus Kehdingen: Dort mussten ebenfalls gemäß den Vorgaben der EU Gebiete unter Schutz gestellt werden. Die Landwirte liefen dagegen Sturm und hatten Erfolg. Ein Politikerin aus Kehdingen brachte jetzt im Ausschuss die CDU-Position auf den Punkt: "Es muss nicht immer der von oben verordnete Naturschutz sein", erklärte Christiane von der Decken die Position ihrer Partei. "Warum muss man die Landwirte immer mit der schärfsten Form des Schutzes belasten?"

Schon vor rund einem Monat haben die Landkreis-Politiker über den Hahnenhorst diskutiert. Damals war das Thema auf Antrag der CDU-Politikerin Arnhild Biesenbach zurückgestellt worden, um sich zwischenzeitlich bei einem Ortstermin zu informieren und Gespräche mit den betroffenen Landwirten zu führen. Dieser Ortstermin, der von Kreisbaurat Hans-Hermann Bode als nicht-öffentlich deklariert wurde und damit auch unter Ausschluss der Presse stattfand, erfolgte nun kurz vor der entscheidenden zweiten Sitzung, auf der nun die Entscheidung gegen ein Naturschutzgebiet fiel.

Bode und der Leiter des Naturschutzamtes, Dr. Uwe Andreas, hatten vor der Abstimmung nochmals die Bedeutung des Hahnenhorstes als Lebensraum besonders schützenswerter Arten hervorgehoben. Laut Andreas ist dieser Bereich aus Naturschutzsicht äußerst wertvoll, da es sich um einen der wenigen historischen Wälder im Landkreis handele. Die dortigen schützenswerten Pflanzen würden sich nur auf solch weitgehend intakten Waldböden ansiedeln.

Da es sich um sehr kleines Waldgebiet handele, das auf Veränderungen sehr sensibel reagiere, komme nur eine Ausweisung als Naturschutzgebiet in Frage, so Andreas. Bode wies darauf hin, dass bei der Umsetzung der von der EU vorgegebenen Schutzrichtlinien die Einrichtung eines Naturschutzgebietes "zielführender" sei. Er machte noch einmal die Unterschiede zwischen beiden Schutzformen deutlich: Im Naturschutzgebiet sei alles verboten, was nicht explizit erlaubt sei, im Landschaftsschutzgebiet sei alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten werde.

Doch die Ausschuss-Mehrheit von CDU, FWG und FDP blieb dabei: Die Einrichtung eines Naturschutzgebietes mit allen Konsequenzen - ein NSG beinhaltet etliche Verbote hinsichtlich der Nutzung der Flächen - sei für die Landwirte nicht akzeptabel. "Es sollen massiv die Rechte der Grundeigentümer eingeschränkt werden", kritisierte der FDP-Politiker Peter Rolker. Obwohl die Kreisverwaltung bereits landwirtschaftliche genutzte Randflächen herausgenommen hat und das ursprünglich geplante Naturschutzgebiet in seinem Umfang reduziert wurde, reichte den Kritikern dieses Entgegenkommen nicht.

Lediglich SPD und Grüne stellten sich auf die Seite des Naturschutzamtes: "Dann könnten wir gleich beschließen, dass auf privaten Flächen grundsätzlich keine Naturschutzgebiete mehr ausgewiesen werden dürfen", erklärte des SPD-Politiker Hans-Uwe Hansen.
Der Landkreis muss das Verfahren nun noch einmal vorn beginnen - diesmal mit dem Ziel, aus dem Hahnenhorst ein Landschaftsschutzgebiet zu machen, wobei ein weiterer Teil der Fläche ausgeklammert wurde.

Bachtal oder nur besserer Graben?

Besonders umstritten ist die Bedeutung des kleine Wasserlaufes, der durch den Hahnenhorst führt. Seitens der Naturschutzbehörde wird der Bereich als "Bachtälchen" bezeichnet, durch das ein Waldbach in zahlreichen Mäandern (Windungen) verlaufe. Es handele sich um sehr naturnahe, ursprüngliche Gewässerstrukturen, wie sie nur noch an ganz wenigen Stellen im Landkreis zu finden seien.

Die Sicht der betroffenen Landwirte ist eine andere: Es sei nur ein künstlicher Bach, der aus den Entwässerungsgräben der umliegenden Felder gespeist werde. Sollte es künftig nicht mehr möglich sein, im Hahnenhorst Drainagen anzulegen und das Bachbett von Schlick freizuhalten, bestehe die Gefahr, dass die Ackerflächen vernässen und damit Erträge verloren gehen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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