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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Wo sind die Baulücken?

Weiß um die Tücken eines Baulückenkatasters: Der Harsefelder Bauamtsleiter Peter Walthart
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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jd. Harsefeld. Das Gesetz schreibt es vor: In Harsefeld muss nach freien Flächen für die Wohnbebauung "gefahndet" werden. Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung: Dieses Prinzip soll nach dem Willen der Bundesregierung in der Bauleitplanung aller Kommunen verankert werden. Per Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Lückenbebauung in den Ortslagen auszuschöpfen, bevor eines neues Wohngebiet auf der grünen Wiese entsteht. Auch Harsefeld will nun potenzielle Bauflächen im Ort kartieren und in einem Baulücken- und Leerstandskataster erfassen. Doch solch ein Verzeichnis ist nicht der Weisheit letzter Schluss: Wenn Flächen darin ausgewiesen sind, heißt das noch lange nicht, dass sie auch zügig bebaut werden.

"Wir stehen noch am Anfang der Planungen für das Kataster", erklärt Bauamtsleiter Peter Walthart auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Zunächst müsse geklärt werden, ob die Erfassung der Baulücken in Eigenregie vorgenommen oder ein Planungsbüro beauftragt werde. Denkbar sei auch, die recht arbeitsintensive Tätigkeit von einem Studenten ausführen zu lassen, so Walthart: "Dann wären die Kosten sicher etwas niedriger." Auf jeden Fall soll das Vorhaben noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden.

Um die innerörtlichen Flächen mit Nachverdichtungs-Potenzial zu erfassen, soll zunächst der Blick auf aktuelle Luftbilder geworfen werden. "Daraus ergeben sich erste Anhaltspunkte, wo noch Areale zur Verfügung stehen", erläutert Walthart. "Diese Bereiche werden dann auf eine Kartenskizze übertragen." Danach beginnt die eigentliche Arbeit: Vor Ort nachzuschauen und zu überprüfen, ob sich die ins Auge gefasste Fläche tatsächlich für eine Lückenbebauung eignet.

Diese Einschätzung ist laut Walthart aber rechtlich völlig unverbindlich: "Nur die Baugenehmigungsbehörde - sprich der Landkreis - kann eine rechtsgültige Aussage darüber treffen, ob ein Grundstück bebaut werden darf." Der Harsefelder Bauamtsleiter hat bereits seinen Kollegen Andree Kahl in Drochtersen kontaktiert, um von dessen Erfahrungen zu profitieren. Dort ist die Kartierung weitgehend abgeschlossen. Kahl gibt zu Bedenken, dass die Ausweisung einer Fläche im Kataster noch lange nicht bedeutet, dass diese auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Laut Kahl ist auf rund 90 Prozent der erfassten Baulücken derzeit keine Bebauung möglich, weil die Eigentümer nicht verkaufen wollen. "Ich bekomme immer wieder zu hören, dass die Flächen im Familienbesitz bleiben sollen, damit die Kinder später billiges Bauland haben." Außerdem werde nicht mehr wie früher die Gemeinde kontaktiert, wenn jemand verkaufen wolle. "Das läuft heute alles über die Banken oder per Internet."

Für Kahl ist die gesetzliche Pflicht zur Lückenbebauung ein klassisches Beispiel für das Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis: "Da wird in Berlin ein frommer Wunsch geäußert - und wir vor Ort müssen uns dann mit der praktischen Umsetzung herumschlagen."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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