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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Hollenstedt: Noch keine Entscheidung über AfD Klage

Jens Krause AfD | Foto: archiv
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mi. Hollenstedt. Noch nichts entschieden: Die Klage der AfD gegen die Samtgemeinde Hollenstedt wegen der Sitzverteilung im Samtgemeinde-Ausschuss, die von der Partei Anfang vergangenen Oktober eingereicht wurde, ist vom Gericht noch nicht einmal bearbeitet worden. Das berichtete jetzt AfD-Pressesprecher Jens Krause auf Anfrage des WOCHENBLATT.
„Wir haben just einen Zwischenbescheid vom Verwaltungsgericht erhalten, in dem uns mitgeteilt wurde, dass das Gericht auf Grund eines großen Arbeitsaufkommens noch keine Zeit für eine Bearbeitung des Sachverhalts gefunden habe“, so Jens Krause. Für die AfD sei das aber nicht überraschend. Jens Krause: „Schon als wir die Klage eingereicht haben, wurde uns signalisiert, dass es dauern könne, bis ein Urteil vorliegt“, erklärt der Pressesprecher.
Wie berichtet, klagt die AfD dagegen, dass sie bei der Verteilung der Sitze für den nicht-öffentlich tagenden Samtgemeinde-Ausschuss leer ausging. Hintergrund: Der Samtgemeinde-Ausschuss ist der wichtigste kommunale Ausschuss. Er darf - im Gegensatz zu allen anderen Ausschüssen der Kommunalen Selbstverwaltung - nicht nur Empfehlungen an den Rat abgeben, sondern eigene Beschlüsse fassen. Die AfD erhielt keinen Sitz in dem Gremium, weil SPD und CDU eine Gruppe bildeten. Deswegen stand ihnen gemäß Kommunalgesetzgebung im Samtgemeinde-Ausschuss ein Sitz mehr zu als ihnen als Einzelfraktionen zugefallen wäre, sodass die Gruppe drei Sitze auf sich vereinte. Aufgrund dieser Konstellation ging die AfD bei der Verteilung der Sitze leer aus.

Redakteur:

Mitja Schrader

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