Bienenkrankheit: Schon wieder Amerikanische Faulbrut im Landkreis

Im rot markierten Sperrbezirk gelten für Imker besondere Auflagen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Bienenseuche „Amerikanische  Faulbrut“ zu verhindern
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mi. Winsen. Die Amerikanische Faulbrut beschäftigt den Landkreis Harburg auch im Frühjahr 2017 weiter. Erst vor gut zwei Wochen war der Sperrbezirk in Seevetal aufgehoben worden. Nun wurde die Bienenseuche in Winsen amtlich festgestellt. Um die Weiterverbreitung zu vermeiden, hat der Veterinärdienst des Landkreises Harburg das Gebiet um die betroffenen Völker per Allgemeinverfügung als Sperrbezirk festgesetzt. Die Verfügung gilt seit dem gestrigen Freitag.
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen völlig ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Bienen ist unschädlich.Durch befallene Völker können für Imker jedoch hohe wirtschaftliche Verluste entstehen. Bis zur Aufhebung des Winsener Sperrbezirkes dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihren Standorten entfernt werden. Das gilt ebenso für Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte. Bienenvölker oder einzelne Bienen dürfen nicht in das Gebiet gebracht werden.
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig. Alle Imker sind nach der Bienenseuchenverordnung verpflichtet, ihre Bienenhaltung beim Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Alle in den Sperrbezirken registrierten Bienenhalter wurden schriftlich vom Veterinärdienst informiert.

Redakteur:

Mitja Schrader

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