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Wenn spontane Hilfe teuer wird - Helferin, die im Halteverbot stand, muss zahlen

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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mi. Buchholz. Die Situation kennt wohl fast jeder: Ein Kind ist mit dem Fahrrad gestürzt, eine alte Dame auf glatter Straße ausgerutscht, sprich: Ein Mitbürger braucht Hilfe. Wer in diesen Momenten eingreift, denkt nicht lange nach, er handelt. Doch Vorsicht: Zu viel Spontaneität beim Engagement für einen Mitbürger kann teuer werden. Das musste jetzt Ursula B. aus Buchholz erfahren.
Die Situation: Eine Seniorin droht auf offener Straße zusammenzubrechen. Ursula B. beobachtet das Geschehen. Geistesgegenwärtig parkt sie ihren Wagen - etwas weiter weg, um nicht im Halteverbot zu stehen, - steigt aus, rennt zur Parkuhr, löst ein Ticket, läuft zurück zum Auto, legt das Ticket hinter die Windschutzscheibe (gut sichtbar), dann sprintet sie weiter zu der immer noch strauchelnden Seniorin, hilft ihr nach Hause. Zum Schluss lässt sie sich noch den Personalausweis der alten Dame zeigen und notiert die Adresse. Realistisch? Wohl kaum! Aber genau so hätte sich Ursula B. nach Ansicht der Buchholzer Stadtverwaltung verhalten müssen, um einem Kostenbescheid über 174 Euro zu entgehen, der ihr jetzt von der Stadt Buchholz aufgebrummt wurde. Der Grund: Ursula B. achtete im Zuge ihrer Hilfsaktion für die Seniorin nicht darauf, dass sie ihr hastig abgestelltes Auto im absoluten Halteverbot geparkt hatte. Jetzt soll sie für den Abschleppwagen bezahlen und 100 Euro Verwaltungsgebühr berappen.
Der Sachverhalt aus Sicht der Betroffenen: Ursula B. fuhr gerade die Friedhofstraße in Buchholz hinunter, als ihr die ältere Dame mit ihrem Rollator quasi vor das Auto lief. Der Seniorin ging es offensichtlich nicht gut, sie strauchelte, wirkte entkräftet. Ursula B. stellte ihren Wagen ab, half der Dame über die Straße und begleitete sie anschließend nach Hause. Das Ganze dauerte nach ihrer Aussage maximal eine halbe Stunde.
Zurück bei ihrem Wagen traf Ursula B. auf zwei Politessen. Sie hatte ihren Wagen im absoluten Halteverbot direkt gegenüber der Friedhofseinfahrt geparkt. Die Friedhofsverwaltung meldete das falsch geparkte Auto der Stadt. Die bestellte den Abschleppdienst.
Mit Ursula B.s Auftauchen stornierte die Politesse den Abschleppwagen und brummte der Falschparkerin stattdessen 15 Euro Verwarngeld auf. Das Ursula B. auch anstandslos bezahlte.
Dann, zwölf Wochen später, erhielt Ursula B. einen Kostenbescheid der Stadt. 174 Euro soll sie bezahlen: 70 Euro für den stornierten Abschleppwagen, dazu kommen eine satte Verwaltungsgebühr von 100 Euro sowie vier Euro für Auslagen. Ursula B. glaubt an ein Missverständnis, schließlich stand sie doch wegen des Notfalls im Halteverbot, hatte sogar das Verwarngeld bezahlt. Doch all das interessiert in der Verwaltung nicht.
„Ich werde dafür bestraft, dass ich geholfen habe“, sagt die Betroffene. Dass sie die Anfahrt des Abschleppwagens zahlen soll, könne sie gerade noch verstehen. Die 100 Euro Verwaltungsgebühr seien aber eine Unverschämtheit. „Soll ich, bevor ich helfe, erst nach einer Parkuhr suchen?“, fragt sie.
Bei der Stadt Buchholz erklärt Pressesprecher Heinrich Helms die Entscheidung: Die Stadt habe zunächst versucht, Ursula B. telefonisch zu erreichen, sei dann aber, weil der Wagen die Einfahrt zum Friedhof behindert habe, zum Handeln gezwungen gewesen. Die 100 Euro Verwaltungsgebühr bildeten pauschalisiert die Personalkosten ab, die der Stadt entstanden seien. Der Grund für das Falschparken sei für die Kostenentscheidung solange unerheblich, bis die Betroffene eindeutig beweise, dass es sich tatsächlich um einen Notfall gehandelt habe. Helms: „Wenn Frau B. die alte Dame, der sie geholfen haben will, als Zeugin gewinnen könnte, wird die Stadt den Fall nochmals wohlwollend prüfen“.

Kommentar

Wer aus dem „Elfenbeinturm“ heraus entscheidet, verspielt das Vertrauen der Bürger
Der Umgang mit Ursula B. zeigt exemplarisch, welche Welten zwischen den Vorstellungen in unseren Amtsstuben und der gesellschaftlichen Realität liegen. Jedem, der schon einmal spontan Hilfe geleistet hat, ist klar, dass in solch einer oft hektischen Ausnahmesituation nicht jedes der unzähligen Ver- und Gebote, die das öffentliche Leben bestimmen, eingehalten werden kann. Natürlich darf das kein Freibrief für gravierende Regelverstöße sein, aber im vorliegenden Fall besteht die Verkehrssünde von Ursula B. darin, verbotenerweise gegenüber einer Friedhofseinfahrt geparkt zu haben. Es wurde niemand gefährdet, es bestand lediglich die noch nicht eingetretene Gefahr einer Verkehrsbehinderung. Ihr daraus jetzt einen juristischen Strick zu drehen, ist nicht nur eine realitätsfremde Entscheidung ohne Augenmaß. Nein, es ist auch ein fatales Signal an eine Gesellschaft, der immer öfter mangelnde Empathie und zunehmender Egoismus attestiert wird.
Durch solche Knallhart-Entscheidungen wie hier von der Buchholzer Verkehrsbehörde wird dieser Trend zum Antisozialen quasi von Amtswegen gefördert. Das Handeln von Ursula B. hat doch eigentlich Vorbildcharakter. Sie half, wo viele einfach weitergefahren wären. Doch anstatt diese gute Tat anzuerkennen, wird sie sogar sanktioniert und damit nicht nur individuell, sondern auch gesellschaftlich entwertet. Die implizierte Botschaft an die Allgemeinheit: Ein Halteverbot zu beachten ist wichtiger, als einem Mitbürger in Not zu helfen. Wenn die Verwaltung es als unerheblich ansieht, warum Ursula B. das Halteverbot ignorierte - sie bei einer Prüfung somit nur auf den Rechtsverstoß selbst abzielt und nicht nach dessen Grund fragt -, richtet sie vielleicht mehr Schaden an als durch den eigentlichen Rechtsverstoß hätte entstehen können. Denn mit solchem Vorgehen verspielt sie das Vertrauen des Bürgers in ihre Kompetenz, Entscheidungen zu treffen, die man jenseits des juristischen Elfenbeinturms verstehen und ernstnehmen kann.
Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse als zuständiger Dezernent und Verwaltungschef genauso wie Hilke Henningsmeyer, Fachbereichsleiterin und Justiziarin der Stadt, müssen sich im Sinne der Betroffenen der Sache annehmen und so dem Bürger symbolisieren: Eine gute Tat mag sich entgegen dem Sprichwort nicht immer lohnen, zumindest aber wird sie nicht bestraft.
Mitja Schrader

Vorbildlich: Ursula B. (Symbolfoto) begleitete die alte Dame bis nach Hause. 
Dieses Engagement soll sie allerdings 174 Euro kosten | Foto: Foto: ocskay_bence @fotolia
Redakteur:

Mitja Schrader

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