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Kita-Gebühren Hollenstedt: "Durch die kalte Küche Eltern in die Tasche greifen"

Kinder im Kindergarten: Manche Eltern sind auf lange
Betreuungszeiten angewiesen | Foto: Fotolia Petro_Feketa
  • Kinder im Kindergarten: Manche Eltern sind auf lange
    Betreuungszeiten angewiesen
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mi. Hollenstedt. Im Zuge der Gebührenfreiheit für Kindergärten hat die Samtgemeinde Hollenstedt ihre Satzung überarbeitet. Heftige Diskussionen gab es im Samtgemeinderat über zwei Passagen der neuen Satzung. Darin ist vorgesehen, dass Eltern einen Betreuungsbedarf, der über vier Stunden hinaus geht, schriftlich begründen müssen. Außerdem will die Gemeinde sich einen Teil der weggefallenen Elternbeiträge bei Eltern zurückholen, die ihr Kind mehr als acht Stunden betreuen lassen.
Die Frontlinien waren klar gezogen bei der Frage, ob die Strafgebühren für Eltern, die auf mehr als acht Stunden Betreuung angewiesen sind, auf einen Deckungsgrad von 60 Prozent erhöht werden sollen. Dafür waren SPD/CDU, dagegen die Grünen und die AfD. Die Wählergemeinschaft machte einen eigenen Vorschlag. Sie wollte die Gebühren schrittweise auf 58 Prozent erhöhen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Steigerung auf 60 Prozent führe laut Kerstin Markus, Fachbereichsleitung Ordnung und Soziales, dazu, dass das notwendige Personal für die Spätbetreuung ohne Mehrkosten für die Samtgemeinde finanziert werden kann.
Beispiel: In der von der Verwaltung zu Grunde gelegten, mittleren Gebührenstufe (Einkommen 33.000 bis 40.000 Euro) steigert sich die monatliche Gebühr bei 2,5 Stunden Mehrbetreuung in der Woche von jetzt 14,40 Euro auf dann 20,55 Euro.
Während CDU/SPD von Mehrkosten für Eltern in der Größenordnung eines Cappuccinos sprachen, sahen es Grüne und AfD als falsches Signal an, die Gebühren für Sonderbetreuungszeiten zu erhöhen. In der Debatte machte Dörte Missfeld die Position der Mehrheitsfraktion deutlich: "Durch die Beitragsfreiheit werden Familien mit bis zu 500 Euro monatlich entlastet. Wer wenig verdient, wird außerdem durch das Stufensystem aufgefangen. Außerdem sprechen wir hier über Cent-Beträge für die Eltern. Dem gegenüber steht eine auskömmliche Personalfinanzierung." Man sei es dem Steuerzahler schuldig, hier die Eltern um einen Minimalbetrag mehr zu belasten.
Christiane Melbeck (Grüne) fand dagegen: "Gebührenfrei heißt ohne Gebühren, wir finden es nicht in Ordnung, hier durch die kalte Küche den Eltern doch noch in die Tasche zu greifen." Ruth Alpers (Grüne) monierte, dass man Erhöhungen normalerweise nicht in Cent, sondern in Prozent angibt. So betrachtet, werden die Beiträge um fast 20 Prozent erhöht. Zum Schluss kam es zur Kampfabstimmung. Hier setzte sich die Mehrheit aus SPD/CDU durch.
Die zweite Änderung betraf die Verpflichtung der Eltern, einen Bedarf, der über vier Stunden am Vormittag liegt, schriftlich nachzuweisen. Laut Verwaltung werde dieses Instrumentarium benötigt, damit die Verwaltung über eine Handhabe gegen Eltern verfüge, die ohne irgendeinen triftigen Grund ihr Kind für acht Stunden zur "Aufbewahrung" im Kindergarten abstellten. Die Grünen hielten einen solchen Passus für überflüssig. Der Rest des Rats sah ihn als notwendig an. Kay Wichmann von der Wählergemeinschaft regte an, dass die Verwaltung den Samtgemeinderat über die Auswirkungen der Nachweisklausel unterrichten solle. Was aber nicht in den Beschluss übernommen wurde. Letztlich wurden die Grünen überstimmt und die Satzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen verabschiedet.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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