Erst wenn eine erhebliche Abweichung zu den früheren Zahlen dokumentiert wird, könne man über weitere Maßnahmen nachdenken. Die Frage ob und mit welchen Maßnahmen am betreffenden Autobahnabschnitt der Lärmschutz verbessert werden könnte, wurde vorsichtshalber gar nicht beantwortet. Sollten Verbesserungen vorgenommen werden, muss der Bund die Kosten tragen.
Schönecke: "Es verstärkt sich der Eindruck, dass die betroffenen Gemeinden mit ihrem Anliegen keine Hilfe von Hannover erwarten können. Ich kann die betroffenen Bürgermeister nur ermuntern, die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und wahrzunehmen.“