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Eine "Lex Bliedersdorf": Samtgemeinde soll Sportstätten-Kosten übernehmen

Die Unterhaltung von Rasenplätzen verursacht nicht unerhebliche Kosten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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jd. Bliedersdorf. Die Finanzlage in der Gemeinde Bliedersdorf ist recht angespannt. Jeder Anlass, die Kasse ein wenig zu entlasten, ist daher hoch willkommen. Eine Möglichkeit, die Ausgaben jährlich um mehr als 30.000 Euro zu reduzieren, bietet sich bei den beiden Sportplätzen im Ort. Diese befinden sich in Trägerschaft der Gemeinde. Um das Grün zu pflegen, rückt zwar der Bauhof aus Horneburg an, doch diesen Aufwand lässt sich die Samtgemeinde bezahlen. Das soll nach dem Willen von Bliedersdorfs Bürgermeister Hans-Wilhelm Glüsen bald ein Ende haben: Er hat beantragt, dass 85 Prozent der Kosten von der Samtgemeinde getragen werden.

Ein Zuschuss in der gleichen Höhe wird auch Mitgliedsgemeinden gewährt, die ihre Kitas in eigener Regie betreiben. Analog soll für die Bliedersdorfer Sportstätten Geld aus der Samtgemeinde-Kasse fließen. Bei den anderen Kommunen ist das kein Thema: Deren Sportplätze werden allesamt von der Samtgemeinde unterhalten. Doch die Bliedersdorfer möchten weiterhin Herren auf den eigenen Pätzen bleiben und die Entscheidungen über deren Nutzung sowie Belegung nicht an das Horneburger Rathaus abgeben.

So bleibt nur der Antrag auf Bezuschussung. Doch dafür gibt es gar keine gesetzliche Grundlage. Kämmerer Alexander Götz hat sich ausgiebig mit der Problematik befasst und die einschlägigen Kommentare gewälzt. Herausgekommen ist ein Entwurf mit dem sperrigen Titel "Richtlinien zur Förderungen von kommunalen Einrichtungen im Eigentum der Mitgliedsgemeinden". In diesem Text ist geregelt, unter welchen Bedingungen zunächst Sportstätten und vielleicht später andere Objekte in Gemeindehand bezuschusst werden.

Streng genommen seien diese Richtlinien eine "Lex Bliedersdorf", so Götz, da es sich ausschließlich um deren Sportstätten drehe. "Vielleicht gibt es in Zukunft mal ein Anlass, diese Richtlinien auch auf einen anderen Fall anzuwenden." Götz betont, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt: "Wenn es der Samtgemeinde finanziell schlecht gehen sollte, wird der Zuschuss gestrichen."

• Auf seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Juli, um 17.30 Uhr im Rathaus befasst sich Finanz- und Steuerungsausschuss der Samtgemeinde Horneburg mit den Zuschuss-Richtlinien.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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