Günstig wohnen im Gewerbegebiet? Eine einfache Methode, um billig an Bauland zu kommen?

Bauland in Gewerbegebieten ist wesentlicher günstiger als in Neubaugebieten.
  • Bauland in Gewerbegebieten ist wesentlicher günstiger als in Neubaugebieten.
  • hochgeladen von Jörg Dammann

jd. Bliedersdorf. Wer einen Handwerksbetrieb leitet, ist oft rund und um die Uhr im Einsatz. Nicht selten steht man als Chef noch zu später Abendstunde in der Werkstatt, um Aufträge auszuführen - oder das Wochenende wird für Büroarbeiten genutzt. Da ist es ideal, gleich nebenan zu wohnen und nicht noch lange Fahrtwege zur Familie zu haben. Aus diesem Grund ist es vielerorts möglich, auf dem Firmengelände eine sogenannte Betriebsleiterwohnung einzurichten - allerdings als Ausnahme, denn normalerweise ist eine Wohnbebauung in reinen Gewerbegebieten aus Lärmschutzgründen nicht zulässig. Häuser mit Betriebsleiterwohnungen stehen auch im Bliedersdorfer Gewerbegebiet „Postmoor Süd“. Doch wo sind die dazugehörigen Firmenhallen?

„Es ist ein Ärgernis“, erklärt ein Insider, der sich schon länger mit diesem „Phänomen“ befasst: Auf Flächen, die laut B-Plänen ausschließlich für die gewerbliche Nutzung zugelassen sind, entsteht ein schmuckes Häuschen nach dem anderen. Doch ein Gebäude, das in irgendeiner Weise nach einem Gewerbebetrieb aussieht, ist weit und breit nicht zu entdecken. „Der Vorteil liegt auf der Hand“, so der Experte: Das oftmals von den Kommunen subventionierte Bauland für Firmen sei erheblich günstiger als ein Bauplatz in einem Wohngebiet. Auch in Bliedersdorf ist das so: Eine WOCHENBLATT-Nachfrage beim Horneburger Bauamtsleiter Roger Courtault hat ergeben, dass der Quadratmeter im Gewerbeareal rund 40 Euro kosten soll. Ein paar Hundert Meter weiter im Neubaugebiet sollen es laut Courtault rund 120 Euro sein.

Zwar herrsche in Gewerbegebieten reichlich landschaftliche Tristesse, doch dieses Manko lasse sich mit einem schnieken 3.000 Quadratmeter-Grundstück einigermaßen wettmachen, meinen Kritiker. Schließlich gebe es das Bauland zum Spottpreis. Und nicht einmal eine Garage müsse gebaut werden, um den Schein eines Gewerbebetriebes zu wahren: Wenn 51 Prozent der Nutzfläche des Wohnhauses für gewerbliche Zwecke bestimmt sei, gehe die Sache in Ordnung. Zwar soll der Landkreis ab und an Kontrollen durchführen, doch diese Überprüfungen würden stets vorher angekündigt, meint der Experte: „Dann werden Couchgarnitur und Fernseher eben ins Nachbarzimmer getragen und die Stube kurzfristig zum Büro umgestaltet.“

Bliedersdorfs Bürgermeister Hans-Wilhelm Glüsen sieht die Sache anders: „Wir müssen uns von der klassischen Vorstellung eines Gewerbebetriebes befreien. Ein Internethandel oder ein Büro für Dienstleistungen sind schließlich auch ein Gewerbe.“ Da würde es oftmals ausreichen, die gewerblichen Räume in einem Wohnhaus zu integrieren. Eine Werkstatt sei dann nicht erforderlich. Glüsen sieht hier keine Zweckentfremdung.

Kritiker sprechen hingegen von Missbrauch, der zu Lasten der Kommunen gehe: Für viel Geld würden extra breite Straßen und Wendehämmer für den Lkw-Verkehr angelegt werden, auf denen dann nur Pkws unterwegs seien. Und die großzügig dimensionierten Regen-Rückhaltebecken müssen wohl nie einen Tropfen Wasser fassen: Schließlich gibt es keine Firmengelände mit großflächig versiegeltem Boden.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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