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Funk hatte sogar einen Leichenwagen

Die Montage zeigt eine Auswahl der Fahrzeuge, die am Samstag versteigert werden | Foto: Bartuschat
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  • Die Montage zeigt eine Auswahl der Fahrzeuge, die am Samstag versteigert werden
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Der Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme sitzt noch immer in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde. Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, mitteilt, wird ihm ein besonders schweren Fall von Bankrott vorgeworfen (das WOCHENBLATT berichtete). Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Funk habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verbergen. Der Betrüger hatte mehrere Dutzend Fahrzeuge an insgesamt zehn Standorten in Norddeutschland vor den Behörden verstecken wollen. Sie wurden im Zuge einer Razzia Anfang September sichergestellt. Bereits am heutigen Samstag sollen an die 100 Gegenstände aus dem Besitz von Funk bei einer Insolvenzversteigerung unter den Hammer kommen. Die Versteigerung findet ab 12 Uhr in Tostedt statt. 

mum. Handeloh/Tostedt. Die Übersicht liest sich wie die Fahrzeugliste eines riesigen Unternehmens - elf Kleinbusse, mehrere Pkw, Old- und Youngtimer, Traktoren, Unimogs und sogar einen Leichenwagen hat der verurteilte Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) in den vergangenen Jahren gesammelt. Sie sollen am heutigen Samstag, 10. November, zwischen 12 und 14 Uhr in Tostedt im Zuge einer Insolvenzversteigerung unter den Hammer kommen - insgesamt 99 Objekte. Das Geld geht an den Insolvenzverwalter, der die Pleite der Aeolus Aviation GmbH (eine von Funks zahlreichen Unternehmen), abwickelt.
"Ich bin es gewohnt, große Betriebe aufzulösen. Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt", sagt Jörg Bartuschat, Inhaber des gleichnamigen Auktionshauses aus Seevetal. Zeitgleich mit der Polizei waren er und seine Mitarbeiter bei der Razzia zugegen. An zehn Standorten im Norden Deutschlands - unter anderem in Schwerin, Finteln, einem Flugplatz bei Hatten und sogar in einem Waldstück bei Wörme - habe Funk Fahrzeuge versteckt. Drei Wochen habe es gedauert, alle Fahrzeuge nach Tostedt zu bringen. In dieser Zeit ließ Bartuschat die Plätze jeweils von zwei Sicherheitskräften bewachen. Dass man Oldtimer sammelt, sei Bartuschat bekannt. "Aber warum er sie im Wald verrotten ließ, kann ich nicht nachvollziehen."
Funk selbst sitzt in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde in Untersuchungshaft. Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, mitteilt, wird ihm ein besonders schweren Fall von Bankrott vorgeworfen. Funk habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verstecken. Unter anderem habe er im Zeitraum von Dezember 2017 bis Ende August 2018 Tickets für Ballonfahrten im Wert von 155.000 Euro verkauft. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia erhebliche Vermögenswerte (unter anderem Autos und Motorräder) im Wert von mindestens 100.000 Euro sichergestellt. Funk habe versucht, die Fahrzeuge vor dem Insolvenzverwalter zu verbergen.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Untersuchungshaft für dringend erforderlich, weil Funk offensichtlich seine Flucht ins Ausland vorbereitet hatte. Unter anderem soll er im Juli eine GmbH in England gegründet haben.
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Tostedt Funk im Dezember zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurden unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, obwohl ihm bewusst war, dass er die Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können. Funk wurde als Auflage jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes untersagt. Da die Richterin nun Hinweise darauf hat, dass Funk sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat, widerrief sie die Bewährung. Funk hat gegen den Widerruf Beschwerde eingelegt. "Doch die zuständige Strafkammer des Landgerichts hat den Bewährungswiderruf bestätigt", sagt Pressesprecherin Petra Linzer, Richterin am Stader Landgericht. Funk wird also nach der Untersuchungshaft eine Haftstrafe von mindestens 20 Monaten antreten müssen.

Mitbieten ist noch möglich
Die spontane Teilnahme an der Versteigerung ist möglich. Dazu müssen sich Interessenten im Auktionsbüro für eine Bieterkarte anmelden. Dazu ist ein Personalausweis notwendig. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar oder mit einem bankbestätigten Scheck. Zuzüglich zum Auktionspreis werden Mehrwertsteuer und ein Aufschlag in Höhe von 15 Prozent fällig.
Die Versteigerung findet zwischen 12 und 14 Uhr auf dem Gelände der Firma Respondek in Tostedt (In der Schaafheide 3) statt. 

Funk verklagt das WOCHENBLATT
Auch das WOCHENBLATT befindet sich in einer juristischen Auseinandersetzung mit Karsten Funk. Das Landgericht Stade hatte im Sommer per einstweiliger Verfügung - unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro ersatzweise einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten - dem Geschäftsführer des WOCHENBLATT verboten, die Privatadresse von Karsten Funk zu veröffentlichen.
Gegen diese ungerechtfertigte einstweilige Verfügung hat das WOCHENBLATT juristische Schritte eingeleitet. Der erste Gerichtstermin fand am Mittwoch statt. Das Urteil soll in zwei Wochen vorliegen.
Schon jetzt machte der Richter aber deutlich, dass er die Persönlichkeitsrechte von Funk verletzt sehe. Nach seinen Ausführungen hätte das WOCHENBLATT die Privatadresse nicht nennen dürfen - obwohl sie für jedermann leicht im Internet zu finden gewesen war.
Das Wochenblatt nannte die Adresse, um zu verdeutlichen, dass Funk trotz des gerichtlichen Verbots weiterhin in der Luftballon-Branche tätig war. Funk hatte lediglich einen neuen Geschäftsführer eingesetzt. Vieles deutete darauf hin, dass die Geschäfte immer noch aus Wörme abgewickelt wurden. Unter anderem eine Wörmer-Telefonnummer, die Funk zuvor selbst benutzt hatte, und eben die Privatadresse des Betrügers.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei ergaben nicht nur, dass Funk weiterhin im großen Umfang als Ballonfahrt-Veranstalter tätig war, sondern auch ohne Lizenz Passagiere beförderte. Zudem bereitete er seine Flucht ins Ausland vor. Für den Richter war dies allerdings ohne Bedeutung.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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