„Das ist doch nur fiese Abzocke!“ - Egon Storch zahlt eine Sondernutzungsgebühr für seine Auffahrt

Egon Storch zeigt auf seine Zufahrt zur Asendorfer Straße. Dafür soll er eine Sondernutzungsgebühr zahlen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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„Für mich ist das Abzocke!“ Egon Storch versteht die Welt nicht mehr. Für die „Sondernutzung Zufahrt Asendorfer Straße“ soll der Rentner eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an den Landkreis überweisen - jedes Jahr. Dabei ist seine Auffahrt mit vielleicht drei Metern noch nicht einmal besonders lang. Am meisten ärgert sich der Rentner darüber, dass ihm niemand sagen kann, warum er die Gebühr überhaupt zahlen soll - weder Gemeinde noch Samtgemeinde. Er solle sich doch an den
Landkreis wenden, hieß es.

(mum). Das WOCHENBLATT fragte bei Kreissprecher Johannes Freudewald nach. „Wir sind laut niedersächsischem Straßengesetz zu dieser Rechnung verpflichtet“, so Freudewald. Wer sein Haus an einer Kreisstraße im Außenbereich baut, muss eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Das Gesetz gelte seit 1981. „Man will damit erreichen, dass der Verkehr außerhalb von Ortschaften störungsfrei bleibt“, so Freudewald.

Egon Storch könnte vor Zorn platzen. Seit drei Jahren wohnt er in Dierkshausen. Es gehe ihm nicht um die Höhe der Rechnung, sondern um die Sinnhaftigkeit.
mum. Dierkshasen. „Ich dachte immer, ich wohne mitten in Dierkshausen“, sagt Egon Storch. Der Rentner soll für eine drei Meter lange Zufahrt eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 25 Euro zahlen. „Zumindest befindet sich mein Haus an einer Straße, die zwischen zwei gelben Ortsschildern liegt.“
Laut Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald spiele dies allerdings keine Rolle. Man sei beim Landkreis zur Erkenntnis gekommen, dass die Storchs außerhalb der Ortschaft wohnen. Der Blick auf die Landkarte lässt zumindest den Eindruck zu, dass der Landkreis hier vielleicht noch einmal direkt vor Ort prüfen sollte.
Jetzt hat Egon Storch zwar eine Antwort auf die Frage, warum er zahlen muss. Doch eines ist ihm immer noch nicht klar. Warum müssen nur drei Häuser an der Asendorfer Straße diese Gebühr zahlen? „Die Regelung gilt erst für Häuser die nach 1981 entstanden sind“, so Freudewald.
Übrigens: Am Ende muss Storch noch froh sein, nur 25 Euro zahlen zu müssen. Die Höhe der Gebühr sei laut Freudewald abhängig von Art- und Umfang des Anliegerverkehrs.

Kommentar

Nicht Aktenlage entscheiden lassen
Es sind vielleicht nur 25 Euro, die ein paar Anwohner der Asendorfer Straße jedes Jahr zahlen müssen. Doch die Höhe spielt keine Rolle. Die Sondernutzungsgebühr ist falsch. Die Bürger wohnen eindeutig mitten im Ort. Vielleicht sollte sich einmal jemand vom Landkreis vor Ort ein Bild machen, statt nach Aktenlage zu entscheiden. Die Frage, wie viele Menschen diese Sondergebühr im Landkreis noch zahlen müssen, wollte der Landkreis nicht beantworten - aus gutem Grund?
Sascha Mummenhoff

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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